Gehalt & Steuern

Steuererklärung: Die 10 häufigsten Abzugsposten für Angestellte

9 Min Lesezeit · Aktualisiert am 9.9.2026

Stand: [Platzhalter Datum]

Viele Angestellte glauben, eine Steuererklärung lohne sich nur für Selbstständige oder Vermieter. Das Gegenteil ist oft der Fall: Wer Arbeitnehmer ist, zahlt in der Regel Lohnsteuer nach vereinfachten Merkmalen. Erst mit der Steuererklärung werden individuelle Abzugsposten berücksichtigt – und das kann zu einer deutlichen Erstattung führen.

Warum sich eine Steuererklärung für die meisten Angestellten lohnt

Im Lohnsteuerabzug werden Werbungskosten pauschal mit einem Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt. Wer mehr Kosten hat, verliert Geld, wenn er nichts abrechnet. Gleiches gilt für Sonderausgaben wie Haftpflichtversicherungen, Spenden oder Kinderbetreuung. Auch außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheitskosten können die Steuerlast senken.

Zudem gibt es für viele Lebenslagen vergünstigte Abzugsregelungen, etwa für Homeoffice, Fortbildungen oder doppelte Haushaltsführung. Wer diese nicht kennt, zahlt Steuern auf Einkommen, das eigentlich nicht versteuert werden müsste.

Die 10 häufigsten Abzugsposten

1. Werbungskosten

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die durch deine Arbeit entstehen. Dazu gehören Fachliteratur, Arbeitsmittel, Berufskleidung oder die Kosten für ein eigenes Arbeitszimmer. Für Angestellte gibt es einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von [PRÜFEN: aktueller Arbeitnehmer-Pauschbetrag]. Erst wenn deine tatsächlichen Kosten darüber liegen, lohnt sich die Einzelaufstellung.

2. Homeoffice-Pauschale

Wer zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Sie beträgt [PRÜFEN: aktuelle Homeoffice-Pauschale pro Tag und maximaler Jahresbetrag]. Voraussetzung ist in der Regel, dass keine betriebliche Arbeitsstätte zur Verfügung steht oder die Tätigkeit ausnahmsweise zu Hause erledigt wird. [PRÜFEN: genaue Voraussetzungen].

3. Handwerkerkosten

Kosten für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Dabei gibt es einen jährlichen Höchstbetrag in Höhe von [PRÜFEN: aktueller Höchstbetrag § 35a EStG]. Wichtig: Die Rechnung muss auf dich ausgestellt sein und das Honorar darf nicht für Luxusleistungen, sondern für Renovierung, Instandhaltung oder energetische Maßnahmen verwendet worden sein.

4. Sonderausgaben und Versicherungen

Unter Sonderausgaben fallen unter anderem Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen, Riester-Beiträge oder Kirchensteuer. Auch bestimmte Vorsorgeaufwendungen können hier eingereicht werden. Es gibt einen Pauschbetrag für Sonderausgaben in Höhe von [PRÜFEN: aktueller Sonderausgaben-Pauschbetrag], darüber hinaus müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden.

5. Kinderbetreuung

Kosten für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren können als Sonderausgaben abgezogen werden: 80 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.800 € pro Kind und Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Bei behinderten Kindern entfällt die Altersgrenze. Auch Kosten für Tagesmütter, Hortplätze oder Ferienbetreuung zählen – nicht jedoch Verpflegung oder Unterricht. Wie viel du konkret absetzen kannst, zeigt unser Kinderbetreuungskosten-Rechner.

6. Spenden

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind als Sonderausgaben absetzbar. Dafür benötigst du eine Spendenbescheinigung. Bis zu einem bestimmten Betrag gilt ein vereinfachter Nachweis, etwa für Bargeldspenden in der Kirche. [PRÜFEN: aktuelle Nachweisgrenzen und Höchstbeträge].

7. Außergewöhnliche Belastungen

Große Ausgaben, die ungewöhnlich und unabweisbar sind, können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Dazu gehören etwa hohe Krankheitskosten, Pflegekosten oder Kosten für eine notwendige Umschulung. Es gibt hier allerdings eine zumutbare Eigenbelastung, die vom Einkommen abhängt. [PRÜFEN: aktuelle zumutbare Eigenbelastung].

8. Fortbildungskosten

Kosten für berufliche Weiterbildung, Fachbücher, Seminare oder Prüfungsgebühren können als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie dem Beruf dienen. Auch Reisekosten zu Fortbildungen und Übernachtungen sind hier relevant. Private Interessen wie Sprachkurse für den Urlaub werden dagegen nicht anerkannt.

9. Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen an einem zweiten Wohnort lebt, kann die doppelte Haushaltsführung absetzen. Dazu gehören Kosten für die Zweitwohnung, Fahrten zwischen beiden Wohnorten und Umzugskosten. Die Förderung ist zeitlich begrenzt und setzt eine dauerhafte berufliche Veranlassung voraus. [PRÜFEN: aktuelle Höchstbeträge und zeitliche Begrenzung].

10. Fahrtkosten

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören zu den häufigsten Werbungskosten. Ab dem ersten Kilometer kannst du die Entfernungspauschale geltend machen. Sie beträgt [PRÜFEN: aktuelle Entfernungspauschale pro Kilometer und maximaler Jahresbetrag]. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt und höhere Kosten hat, kann diese stattdessen nachweisen.

Fristen: Pflichtveranlagung vs. freiwillige Abgabe

Nicht jeder Angestellte muss eine Steuererklärung abgeben. Eine Pflichtveranlagung kann bestehen, wenn du mehrere Lohnsteuerkarten hattest, Lohnsteuerklassen gewechselt hast oder bestimmte Einkünfte wie Vermietung oder Kapitalerträge hattest. [PRÜFEN: aktuelle Pflichtveranlagungsgründe].

Freiwillige Steuererklärungen können bis zu [PRÜFEN: vier Jahre rückwirkend] abgegeben werden. Das bedeutet: Auch für vergangene Jahre kannst du noch Erstattungen erhalten, solange die Frist nicht abgelaufen ist. Die Abgabefrist für das jeweilige Jahr liegt in der Regel am [PRÜFEN: 31. Mai des Folgejahres], bei Beraterunterstützung später.

FAQ: Steuererklärung und Abzugsposten

Lohnt sich eine Steuererklärung, wenn ich nur Angestellter bin?
Oft ja. Gerade Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können zu einer Erstattung führen. Der durchschnittliche Arbeitnehmer bekommt je nach Situation mehrere hundert Euro zurück.

Kann ich die Homeoffice-Pauschale und ein Arbeitszimmer gleichzeitig absetzen?
Nein, beides schließt sich in der Regel aus. Entweder nutzt du die Homeoffice-Pauschale oder du rechnest die tatsächlichen Kosten eines eigenen Arbeitszimmers ab. [PRÜFEN: aktuelle Regelung zur Abgrenzung].

Welche Nachweise muss ich aufbewahren?
Belege für alle geltend gemachten Kosten solltest du mindestens [PRÜFEN: Aufbewahrungsfrist Steuerunterlagen] aufbewahren. Dazu gehören Rechnungen, Quittungen, Bescheinigungen und Kontoauszüge.

Kann ich auch ohne Belege abrechnen?
Einige Posten wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder die Homeoffice-Pauschale werden ohne Belege gewährt. Für alle anderen Ausgaben benötigst du in der Regel Nachweise. [PRÜFEN: Ausnahmen ohne Belege].

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Bei freiwilligen Erklärungen entfällt der Anspruch auf Erstattung für das betroffene Jahr, sobald die Abgabefrist abgelaufen ist. Bei Pflichtveranlagungen drohen Verspätungszuschläge. [PRÜFEN: Höhe Verspätungszuschlag].

Rechne deine Steuererstattung vorab aus

Mit dem [LINK] kannst du abschätzen, wie viel Steuern du durch die gängigen Abzugsposten voraussichtlich zurückbekommst. So weißt du vor dem Ausfüllen des Formulars, ob sich der Aufwand lohnt.

Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zum Thema Steuererklärung und Abzugsposten. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Konkrete Beträge, Pauschalen und Fristen hängen von deiner persönlichen Situation und der aktuellen Rechtslage ab. Alle Rechner auf rechnerzone.de dienen nur zur Orientierung.

Passende Rechner zu diesem Thema

Weitere Artikel aus „Gehalt & Steuern"

War diese Seite hilfreich?