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Solidaritätszuschlag-Rechner 2026

Zuletzt geprüft: 12.11.2025

Berechne den Solidaritätszuschlag 2026 auf deine Einkommensteuer – inkl. Freigrenze und Milderungszone nach SolzG 1995.

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Beispielrechnung

Bei 60.000 € zvE und Grundtarif beträgt die ESt rund 14.500 €. Da diese unter der Freigrenze (39.900 € ESt für Singles 2026) liegt: kein Soli.

So funktioniert der Soli

Der Solidaritätszuschlag beträgt nominal 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer (§4 SolzG 1995). Seit 2021 ist er für rund 90 % aller Steuerzahler entfallen – durch eine deutlich angehobene Freigrenze und eine sanfte Milderungszone.

Soli wird 2026 erst fällig, wenn die festgesetzte Einkommensteuer für Singles über ca. 19.950 € (verheiratet ca. 39.900 €) liegt. In der anschließenden Milderungszone steigt der Soli langsam auf die vollen 5,5 % an.

Auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer) sowie auf die Körperschaftsteuer wird der Soli unverändert in voller Höhe erhoben – die Streichung gilt nur für die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer zahlt überhaupt noch Soli?

Rund 10 % der Steuerzahler – Spitzenverdiener oberhalb der Freigrenze. Kapitalanleger zahlen weiter den Soli auf die 25 % Abgeltungsteuer.

Wie hoch ist die Freigrenze 2026?

Für Singles ca. 19.950 € festgesetzte Einkommensteuer pro Jahr (verheiratet ca. 39.900 €). Bis dahin: 0 € Soli.

Ist der Soli verfassungswidrig?

Das BVerfG hat die Erhebung 2024 (1 BvR 1505/20) für 2020/21 als verfassungsgemäß bestätigt. Aktuelle Verfahren prüfen die Beibehaltung über 2025 hinaus.

Was ist die Milderungszone?

Ein Übergangsbereich oberhalb der Freigrenze, in dem der Soli linear von 0 % auf 5,5 % der ESt ansteigt – verhindert Stufeneffekte.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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