Scheidungskosten-Rechner (FamGKG + RVG)
Was kostet eine Scheidung in Deutschland? Der Rechner ermittelt Verfahrenswert und Gesamtkosten nach FamGKG und RVG - einvernehmlich oder streitig.
Beispielrechnung
Bei je 2 500 EUR und 1 800 EUR Nettoeinkommen ergibt sich ein Verfahrenswert von 12 900 EUR. Einvernehmliche Scheidung kostet rund 1 950 EUR, streitig (zwei Anwaelte) rund 3 100 EUR.
So funktioniert der Scheidungskosten
Der Verfahrenswert der Scheidung berechnet sich nach Paragraph 43 FamGKG: dreifaches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten, Mindestwert 4 000 EUR. Vermoegen kann zusaetzlich beruecksichtigt werden (vereinfacht 5 % nach Freibetraegen).
Gerichtskosten: Faktor 2,0 nach FamGKG (KV-Nr. 1110). Anwaltskosten: 1,3 Verfahrensgebuehr + 1,2 Terminsgebuehr = 2,5 nach RVG, plus Auslagen und 19 % USt.
Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt fuer den Antragsteller. Der andere Ehegatte muss der Scheidung lediglich zustimmen (Paragraph 1566 BGB nach Trennungsjahr) und braucht keinen eigenen Anwalt - das halbiert die Anwaltskosten.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann ist die Scheidung einvernehmlich?⌄
Wenn beide nach dem Trennungsjahr (Paragraph 1565 II BGB) der Scheidung zustimmen und keine Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn) streitig sind.
Brauche ich immer einen Anwalt?⌄
Ja - vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang (Paragraph 114 FamFG). Aber bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für den Antragsteller.
Werden Folgesachen mitgerechnet?⌄
Ja - Versorgungsausgleich, Zugewinn, Unterhalt erhöhen den Verfahrenswert. Versorgungsausgleich wird automatisch geprüft (Verbundverfahren).
Bekomme ich Verfahrenskostenhilfe?⌄
Ja, nach Paragraphen 76 ff. FamFG bei niedrigem Einkommen. Antrag mit Anwalt vor Einreichen der Scheidung.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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