Nebenkosten-Rechner Wohnung
Schätze deine monatlichen Nebenkosten realistisch – auf Basis des Betriebskostenspiegels für Deutschland.
Beispielrechnung
Für eine 75 m² Wohnung liegen die Nebenkosten im Bundesschnitt bei rund 270 € pro Monat (≈ 3,60 €/m²) – inklusive Heizung und Warmwasser.
So funktioniert der Nebenkosten
Der Nebenkosten-Rechner nutzt durchschnittliche Betriebskosten in Deutschland. Die "zweite Miete" liegt 2026 im Schnitt bei rund 2,90–3,80 € pro m² warm – also inklusive Heizung und Warmwasser.
Die größten Posten sind Heizung & Warmwasser (oft 50 % der Nebenkosten), gefolgt von Wasser/Abwasser, Müll und Hausmeister. Die tatsächlichen Kosten variieren stark je nach Region, Baujahr, Heiztechnik und persönlichem Verbrauch.
Wichtig: Mit der Vorauszahlung an den Vermieter ist es nicht erledigt – einmal jährlich folgt die Nebenkostenabrechnung, in der zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge ausgeglichen werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch sind Nebenkosten in Deutschland im Schnitt?⌄
Rund 2,90–3,80 € pro m² warm laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Datenstand 2025, Bundesschnitt für Mehrfamilienhäuser).
Welche Posten sind umlagefähig?⌄
Abschließend in § 2 BetrKV geregelt: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Müll, Hausreinigung, Garten, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hausmeister, Antenne/Kabel, Wäschepflege, Sonstiges (sofern vereinbart).
Sind Reparaturen Nebenkosten?⌄
Nein. Reparaturen und Instandhaltung am Gebäude trägt der Vermieter (§ 535 BGB). Nur Wartungskosten (z. B. Heiztherme) sind umlagefähig.
Wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?⌄
Innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungsperiode (§ 556 Abs. 3 BGB). Verspätete Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Wie lange darf ich Einspruch einlegen?⌄
12 Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Belege darf der Mieter beim Vermieter einsehen.
Sind die Kabelgebühren noch umlagefähig?⌄
Seit 1. Juli 2024 nicht mehr. Das sog. Nebenkostenprivileg ist mit der TKG-Novelle entfallen.
Wer zahlt den Hausmeister?⌄
Mieter, sofern die Tätigkeiten nicht der Verwaltung oder Instandhaltung dienen. Reine Verwaltungstätigkeiten sind herauszurechnen (BGH VIII ZR 1/06).
Wie wird Heizung umgelegt?⌄
Mindestens 50 %, höchstens 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche (§ 7 HeizkostenV). Ab 2026 verbindliche monatliche Verbrauchsinformation für Mieter (§ 6a).
Was ist die Vorauszahlung?⌄
Monatliche Abschlagszahlung. Sie muss angemessen sein – sonst kann der Mieter Anpassung verlangen (§ 560 BGB).
Was ist eine Pauschale?⌄
Statt Vorauszahlung+Abrechnung wird ein Festbetrag vereinbart. Eine Abrechnung entfällt; der Vermieter trägt das Risiko.
Was tun bei zu hoher Abrechnung?⌄
Position für Position prüfen, Vorjahre vergleichen, Mieterverein einschalten. Bei begründetem Verdacht auf Fehler innerhalb der Prüfungsfrist schriftlich Einspruch erheben.
Wo finde ich offizielle Quellen?⌄
Deutscher Mieterbund (mieterbund.de), Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de), Betriebskostenverordnung (BetrKV) bei gesetze-im-internet.de.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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