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Nebenkosten-Rechner Wohnung

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Schätze deine monatlichen Nebenkosten realistisch – auf Basis des Betriebskostenspiegels für Deutschland.

Beispielrechnung

Für eine 75 m² Wohnung liegen die Nebenkosten im Bundesschnitt bei rund 270 € pro Monat (≈ 3,60 €/m²) – inklusive Heizung und Warmwasser.

So funktioniert der Nebenkosten

Der Nebenkosten-Rechner nutzt durchschnittliche Betriebskosten in Deutschland. Die "zweite Miete" liegt 2026 im Schnitt bei rund 2,90–3,80 € pro m² warm – also inklusive Heizung und Warmwasser.

Die größten Posten sind Heizung & Warmwasser (oft 50 % der Nebenkosten), gefolgt von Wasser/Abwasser, Müll und Hausmeister. Die tatsächlichen Kosten variieren stark je nach Region, Baujahr, Heiztechnik und persönlichem Verbrauch.

Wichtig: Mit der Vorauszahlung an den Vermieter ist es nicht erledigt – einmal jährlich folgt die Nebenkostenabrechnung, in der zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge ausgeglichen werden.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch sind Nebenkosten in Deutschland im Schnitt?

Rund 2,90–3,80 € pro m² warm laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Datenstand 2025, Bundesschnitt für Mehrfamilienhäuser).

Welche Posten sind umlagefähig?

Abschließend in § 2 BetrKV geregelt: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Müll, Hausreinigung, Garten, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hausmeister, Antenne/Kabel, Wäschepflege, Sonstiges (sofern vereinbart).

Sind Reparaturen Nebenkosten?

Nein. Reparaturen und Instandhaltung am Gebäude trägt der Vermieter (§ 535 BGB). Nur Wartungskosten (z. B. Heiztherme) sind umlagefähig.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?

Innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungsperiode (§ 556 Abs. 3 BGB). Verspätete Nachforderungen sind ausgeschlossen.

Wie lange darf ich Einspruch einlegen?

12 Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Belege darf der Mieter beim Vermieter einsehen.

Sind die Kabelgebühren noch umlagefähig?

Seit 1. Juli 2024 nicht mehr. Das sog. Nebenkostenprivileg ist mit der TKG-Novelle entfallen.

Wer zahlt den Hausmeister?

Mieter, sofern die Tätigkeiten nicht der Verwaltung oder Instandhaltung dienen. Reine Verwaltungstätigkeiten sind herauszurechnen (BGH VIII ZR 1/06).

Wie wird Heizung umgelegt?

Mindestens 50 %, höchstens 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche (§ 7 HeizkostenV). Ab 2026 verbindliche monatliche Verbrauchsinformation für Mieter (§ 6a).

Was ist die Vorauszahlung?

Monatliche Abschlagszahlung. Sie muss angemessen sein – sonst kann der Mieter Anpassung verlangen (§ 560 BGB).

Was ist eine Pauschale?

Statt Vorauszahlung+Abrechnung wird ein Festbetrag vereinbart. Eine Abrechnung entfällt; der Vermieter trägt das Risiko.

Was tun bei zu hoher Abrechnung?

Position für Position prüfen, Vorjahre vergleichen, Mieterverein einschalten. Bei begründetem Verdacht auf Fehler innerhalb der Prüfungsfrist schriftlich Einspruch erheben.

Wo finde ich offizielle Quellen?

Deutscher Mieterbund (mieterbund.de), Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de), Betriebskostenverordnung (BetrKV) bei gesetze-im-internet.de.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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