Rentenbeginn-Rechner (Regelaltersgrenze)
Bestimme deinen regulären Rentenbeginn anhand des Geburtsdatums – Regelaltersgrenze nach §35 SGB VI bis 67.
Beispielrechnung
Geburtsdatum 15.06.1965: Regelalter 67 Jahre, Rente ab 01.07.2032.
So funktioniert der Rentenbeginn
Die Regelaltersgrenze wurde 2012 schrittweise von 65 auf 67 angehoben. Jahrgang 1947 erreicht sie mit 65+1 Monat, Jahrgänge ab 1964 mit vollendetem 67. Lebensjahr.
Die Regelaltersrente beginnt am 1. des Folgemonats, in dem du das Regelalter erreichst (§99 SGB VI). Beispiel: Wer am 15.6. 67 wird, bekommt ab 1.7. die volle Rente.
Vorzeitiger Bezug ist möglich, kostet aber Abschläge (siehe Rentenabschlag-Rechner). Wer nach Regelaltersgrenze weiterarbeitet, bekommt Zuschläge von 0,5 % je Monat.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Jahrgänge gehen mit 67?⌄
Alle ab Geburtsjahrgang 1964. Davor stufenweise: 1958 mit 66, 1959 mit 66+2, 1960 mit 66+4 usw.
Wann beginnt meine Rente konkret?⌄
Am 1. des Folgemonats, in dem du das Regelalter erreichst (§99 SGB VI).
Kann ich später in Rente gehen?⌄
Ja. Pro Monat des Aufschubs gibt es 0,5 % Zuschlag (§77 SGB VI), unbefristet.
Was ist die Rente mit 63?⌄
Möglich für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren – abschlagsfrei je nach Jahrgang zwischen 63 und 65.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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