👵Rente & Vorsorge

Rentenbeginn-Rechner (Regelaltersgrenze)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Bestimme deinen regulären Rentenbeginn anhand des Geburtsdatums – Regelaltersgrenze nach §35 SGB VI bis 67.

Beispielrechnung

Geburtsdatum 15.06.1965: Regelalter 67 Jahre, Rente ab 01.07.2032.

So funktioniert der Rentenbeginn

Die Regelaltersgrenze wurde 2012 schrittweise von 65 auf 67 angehoben. Jahrgang 1947 erreicht sie mit 65+1 Monat, Jahrgänge ab 1964 mit vollendetem 67. Lebensjahr.

Die Regelaltersrente beginnt am 1. des Folgemonats, in dem du das Regelalter erreichst (§99 SGB VI). Beispiel: Wer am 15.6. 67 wird, bekommt ab 1.7. die volle Rente.

Vorzeitiger Bezug ist möglich, kostet aber Abschläge (siehe Rentenabschlag-Rechner). Wer nach Regelaltersgrenze weiterarbeitet, bekommt Zuschläge von 0,5 % je Monat.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Jahrgänge gehen mit 67?

Alle ab Geburtsjahrgang 1964. Davor stufenweise: 1958 mit 66, 1959 mit 66+2, 1960 mit 66+4 usw.

Wann beginnt meine Rente konkret?

Am 1. des Folgemonats, in dem du das Regelalter erreichst (§99 SGB VI).

Kann ich später in Rente gehen?

Ja. Pro Monat des Aufschubs gibt es 0,5 % Zuschlag (§77 SGB VI), unbefristet.

Was ist die Rente mit 63?

Möglich für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren – abschlagsfrei je nach Jahrgang zwischen 63 und 65.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

Weitere Rechner aus Rente & Vorsorge

War diese Seite hilfreich?