⚖️Recht

Gerichtskosten-Rechner (GKG)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Berechne die Gerichtskosten in Zivilverfahren nach Streitwert (Anlage 2 GKG) für Klage, Berufung oder Mahnverfahren.

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Reine Gerichtskosten nach Anlage 2 GKG. Anwaltskosten (RVG) und Auslagen (Sachverständige, Zeugen) kommen separat hinzu. Bei Verlust trägst du in der Regel beide Seiten.

Beispielrechnung

Klage über 5.000 € Streitwert in der 1. Instanz: einfache Gebühr 161 € × 3,0 = 483 € Gerichtskosten.

So funktioniert der Gerichtskosten

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert – also dem Wert dessen, worüber gestritten wird. Aus dem Streitwert ergibt sich die einfache Gebühr (Anlage 2 GKG), die je nach Verfahrensart vervielfacht wird.

Faktoren: Klage 1. Instanz 3,0, Berufung 4,0, Klage mit Vergleich 1,0, Mahnverfahren 0,5. Bei Klagerücknahme oder Anerkenntnis vor mündlicher Verhandlung ermäßigt sich der Faktor auf 1,0.

Hinzu kommen Anwaltskosten nach RVG (für beide Seiten bei Verlust!) sowie Auslagen für Sachverständige, Zeugen, Übersetzer. Wer wenig verdient, kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Gerichtskosten?

Grundsätzlich der Verlierer (§ 91 ZPO). Beim Vergleich werden sie i. d. R. geteilt. Vorschusspflichtig ist der Kläger – Erstattung erst nach Urteil.

Was ist der Streitwert?

Der wirtschaftliche Wert der Klage. Bei Geldforderungen einfach der eingeklagte Betrag, bei Mietsachen oft 12 Monatsmieten, bei Scheidung 3 Monatseinkommen × 2.

Wann lohnt Prozesskostenhilfe?

Wenn du wenig Einkommen/Vermögen hast und Erfolgsaussichten bestehen. Antrag beim zuständigen Gericht – Bewilligung deckt Gerichts- und ggf. Anwaltskosten.

Kann ich die Kosten reduzieren?

Ja: Mahnverfahren statt Klage (Faktor 0,5), frühzeitiger Vergleich (Faktor 1,0 statt 3,0), oder Schlichtung/Mediation vor Klageerhebung.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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