Elterngeld-Rechner
Berechne Basiselterngeld und ElterngeldPlus nach BEEG: Lohnersatzquote, monatlicher Betrag inkl. Geschwister- und Mehrlingsbonus.
Beispielrechnung
Bei einem Netto vor Geburt von 2.200 € ergibt sich ein Basiselterngeld von rund 1.430 €/Monat. Mit Geschwisterbonus (+10 %) sind es etwa 1.575 €. Über 12 Monate macht das ca. 17.150 € insgesamt.
So funktioniert der Elterngeld
Das Elterngeld ersetzt nach der Geburt einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt.
Die Lohnersatzquote beträgt 65 % (Netto ≥ 1.240 €), 67 % (Netto ≤ 1.000 €) bzw. gleitend dazwischen. Geringverdiener:innen (unter 1.000 € Netto) erhalten einen Aufstockungsbonus bis theoretisch 100 %. Mindestens werden 300 €, maximal 1.800 € pro Monat ausgezahlt.
Basiselterngeld: 12 Monate (14 mit Partnermonaten). ElterngeldPlus: doppelt so lange, aber nur halbe monatliche Höhe – ideal bei Teilzeit-Wiedereinstieg. Beide Varianten sind kombinierbar.
Wichtig: Seit April 2024 gilt eine Einkommensgrenze von 200.000 € (Alleinerziehende) bzw. 175.000 € (Paare) zu versteuerndes Einkommen. Darüber entfällt der Anspruch.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist das Elterngeld?⌄
65–67 % vom Netto vor Geburt (§ 2 BEEG), mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat (Basiselterngeld). Geringverdiener (Netto < 1.000 €) erhalten gleitend bis 100 %.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?⌄
Basiselterngeld: 12 Monate (14 mit Partnermonaten, § 4 BEEG). ElterngeldPlus: doppelt so lange bei halber Höhe – kombinierbar mit Teilzeitarbeit.
Wer hat keinen Anspruch?⌄
Eltern mit zu versteuerndem Einkommen über 175.000 € (Paare und Alleinerziehende, ab Geburten 1.4.2025, § 1 Abs. 8 BEEG).
Was ist der Geschwisterbonus?⌄
Plus 10 %, mindestens 75 €, wenn ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei unter 6 Jahren im Haushalt leben (§ 2a BEEG).
Was ist der Mehrlingszuschlag?⌄
Bei Zwillingen, Drillingen etc. 300 € pro weiterem Kind zusätzlich (§ 2a Abs. 4 BEEG).
Was ist der Partnerschaftsbonus?⌄
4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile parallel 24–32 Stunden/Woche arbeiten (§ 4 Abs. 4 BEEG).
Welcher Bemessungszeitraum gilt?⌄
Die letzten 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat (Arbeitnehmer) bzw. das letzte Wirtschaftsjahr (Selbständige). Mutterschutz, Krankheit, Corona-Kurzarbeit können verschoben werden (§ 2b BEEG).
Wie wirkt sich Teilzeit auf das Elterngeld aus?⌄
Während des Bezugs sind bis zu 32 Wochenstunden zulässig. Hinzuverdienst wird auf das ehemalige Netto angerechnet – Differenz × 65–67 %.
Welche Auswirkung hat das Mutterschaftsgeld?⌄
Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss werden im Bezugszeitraum auf das Elterngeld angerechnet (§ 3 BEEG).
Was ist der Progressionsvorbehalt?⌄
Elterngeld ist steuerfrei, wird aber bei der Steuerberechnung des restlichen Einkommens herangezogen (§ 32b EStG) – häufig Steuernachzahlung im Folgejahr.
Wo beantrage ich Elterngeld?⌄
Bei der Elterngeldstelle (Landratsamt/Stadt). Online über elterngeld-digital.de für viele Bundesländer. Antrag bis 3 Monate rückwirkend möglich (§ 7 BEEG).
Wo finde ich offizielle Informationen?⌄
BMFSFJ (familienportal.de), Familienministerium (bmfsfj.de), BEEG unter gesetze-im-internet.de.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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