📑Steuern

Vorabpauschale-Rechner 2026

Zuletzt geprüft: 12.01.2026

Wie viel Steuer zieht dir die Bank Anfang Januar für deinen thesaurierenden ETF ab? Der Vorabpauschale-Rechner prognostiziert die Vorabbesteuerung nach § 18 InvStG über die gesamte Anlagedauer — inklusive Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag, Soli und Kirchensteuer.

🔀 Szenarien vergleichen
Zwei Berechnungen nebeneinander — ideal, um Szenarien direkt zu vergleichen.

1.000 € einzeln, 2.000 € bei Zusammenveranlagung.

Die Prognose unterstellt für alle Jahre denselben Basiszins und eine gleichmäßige Rendite. Der tatsächliche Basiszins wird jedes Jahr Anfang Januar vom BMF veröffentlicht.

Beispielrechnung

20.000 € im Aktien-ETF, 6 % Rendite, Basiszins 2026 von 3,20 %: Basisertrag rund 448 €, nach 30 % Teilfreistellung 314 € steuerpflichtig — vom Sparer-Pauschbetrag gedeckt, also 0 € Steuer.

So funktioniert der Vorabpauschale

Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlst du auch dann Steuern, wenn du nichts verkaufst. Bei thesaurierenden Fonds greift die Vorabpauschale (§ 18 InvStG).

Die Formel: Basisertrag = Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 70 %, abzüglich Ausschüttungen und gedeckelt auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres. In einem Verlustjahr fällt keine Vorabpauschale an; bei unterjährigem Kauf wird gezwölftelt.

Den Basiszins veröffentlicht das BMF jeweils Anfang Januar: 2026 sind es 3,20 %, 2025 waren es 2,53 %, 2024 2,29 %. Auf den steuerpflichtigen Teil — bei Aktienfonds nach 30 % Teilfreistellung — fallen 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Soli und ggf. Kirchensteuer an; der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) wird vorrangig verrechnet.

Die Bank bucht die Steuer Anfang Januar des Folgejahres vom Verrechnungskonto ab. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen — du zahlst also nicht doppelt.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Basiszins 2026?

3,20 %, festgesetzt vom BMF auf Grundlage der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank (BMF-Schreiben vom 13.01.2026). 2025: 2,53 %, 2024: 2,29 %.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Fondswert am 1. Januar mal Basiszins mal 70 %, abzüglich Ausschüttungen, höchstens jedoch der Wertzuwachs des Jahres.

Wann wird die Steuer abgebucht?

In den ersten Januartagen des Folgejahres über die depotführende Bank. Bei ausländischen Depots erklärst du sie selbst in der Anlage KAP.

Fällt die Vorabpauschale auch bei Kursverlusten an?

Nein, sie ist auf den Wertzuwachs des Kalenderjahres gedeckelt und beträgt in Verlustjahren null.

Zahle ich beim Verkauf doppelt Steuern?

Nein. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden vom Veräusserungsgewinn abgezogen.

Gilt sie auch für ausschüttende ETFs?

Ja, aber nur soweit die Ausschüttungen unter dem Basisertrag liegen.

Wie vermeide ich den Steuerabzug?

Mit einem Freistellungsauftrag bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € gemeinsam).

Was ist die Teilfreistellung?

Ein pauschaler Ausgleich nach § 20 InvStG: 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds, 60 % bei offenen Immobilienfonds.

Weitere Rechner aus Steuern

War diese Seite hilfreich?