Vorabpauschale-Rechner 2026
Wie viel Steuer zieht dir die Bank Anfang Januar für deinen thesaurierenden ETF ab? Der Vorabpauschale-Rechner prognostiziert die Vorabbesteuerung nach § 18 InvStG über die gesamte Anlagedauer — inklusive Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag, Soli und Kirchensteuer.
Beispielrechnung
20.000 € im Aktien-ETF, 6 % Rendite, Basiszins 2026 von 3,20 %: Basisertrag rund 448 €, nach 30 % Teilfreistellung 314 € steuerpflichtig — vom Sparer-Pauschbetrag gedeckt, also 0 € Steuer.
So funktioniert der Vorabpauschale
Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlst du auch dann Steuern, wenn du nichts verkaufst. Bei thesaurierenden Fonds greift die Vorabpauschale (§ 18 InvStG).
Die Formel: Basisertrag = Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 70 %, abzüglich Ausschüttungen und gedeckelt auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres. In einem Verlustjahr fällt keine Vorabpauschale an; bei unterjährigem Kauf wird gezwölftelt.
Den Basiszins veröffentlicht das BMF jeweils Anfang Januar: 2026 sind es 3,20 %, 2025 waren es 2,53 %, 2024 2,29 %. Auf den steuerpflichtigen Teil — bei Aktienfonds nach 30 % Teilfreistellung — fallen 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Soli und ggf. Kirchensteuer an; der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) wird vorrangig verrechnet.
Die Bank bucht die Steuer Anfang Januar des Folgejahres vom Verrechnungskonto ab. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen — du zahlst also nicht doppelt.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Basiszins 2026?⌄
3,20 %, festgesetzt vom BMF auf Grundlage der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank (BMF-Schreiben vom 13.01.2026). 2025: 2,53 %, 2024: 2,29 %.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?⌄
Fondswert am 1. Januar mal Basiszins mal 70 %, abzüglich Ausschüttungen, höchstens jedoch der Wertzuwachs des Jahres.
Wann wird die Steuer abgebucht?⌄
In den ersten Januartagen des Folgejahres über die depotführende Bank. Bei ausländischen Depots erklärst du sie selbst in der Anlage KAP.
Fällt die Vorabpauschale auch bei Kursverlusten an?⌄
Nein, sie ist auf den Wertzuwachs des Kalenderjahres gedeckelt und beträgt in Verlustjahren null.
Zahle ich beim Verkauf doppelt Steuern?⌄
Nein. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden vom Veräusserungsgewinn abgezogen.
Gilt sie auch für ausschüttende ETFs?⌄
Ja, aber nur soweit die Ausschüttungen unter dem Basisertrag liegen.
Wie vermeide ich den Steuerabzug?⌄
Mit einem Freistellungsauftrag bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € gemeinsam).
Was ist die Teilfreistellung?⌄
Ein pauschaler Ausgleich nach § 20 InvStG: 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds, 60 % bei offenen Immobilienfonds.
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