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Bürgergeld-Rechner 2026 (SGB II)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Schätze deinen voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch (SGB II) für 2026 – aus Regelbedarf, Wohnkosten (KdU) und anrechenbarem Einkommen.

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Beispielrechnung

Eine alleinstehende Person ohne Einkommen mit 700 € Kaltmiete + 150 € Nebenkosten erhält ca. 1.413 € Bürgergeld pro Monat (563 € Regelbedarf + 850 € KdU).

So funktioniert der Bürgergeld

Das Bürgergeld hat zum 1.1.2023 das frühere Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«) abgelöst. Anspruch hat, wer erwerbsfähig, hilfebedürftig und in Deutschland gewöhnlich aufhältig ist (§7 SGB II). Der Bedarf setzt sich aus dem Regelbedarf nach §20 SGB II und den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU, §22 SGB II) zusammen.

Die Regelbedarfsstufen 2026 betragen 563 € (alleinstehend), 506 € je Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, 471 € (Jugendliche 14–17), 390 € (Kinder 7–13) und 357 € (Kinder 0–6). Die KdU werden in tatsächlicher, angemessener Höhe übernommen – Angemessenheit wird kommunal festgelegt.

Erwerbseinkommen ist nicht voll anrechenbar: 100 € sind grundfreigestellt, 20 % vom Bereich 100–520 €, 30 % vom Bereich 520–1.000 € (bzw. 1.500 € mit Kind) und 10 % bis 1.200 € bleiben anrechnungsfrei (§11b SGB II).

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Regelbedarf 2026?

Alleinstehende erhalten 563 €, Paare je 506 €, Jugendliche 471 €, Schulkinder 390 €, Kleinkinder 357 € pro Monat. Die Beträge sind ggü. 2025 unverändert (Aussetzung der Fortschreibung).

Was zählt zu den Kosten der Unterkunft?

Kaltmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten – jeweils in angemessener Höhe nach kommunalen Richtwerten. Stromkosten gehören nicht dazu (sind im Regelbedarf enthalten).

Wie wird Einkommen angerechnet?

Bruttoeinkommen wird um Freibeträge gemindert: 100 € Grundfreibetrag, 20 % bis 520 €, 30 % bis 1.000 € (1.500 € mit Kind), 10 % bis 1.200 €. Der Rest wird vom Bedarf abgezogen.

Habe ich trotz Vermögen Anspruch?

In der Karenzzeit (erste 12 Monate) gilt erhebliches Vermögen bis 40.000 € (jede weitere Person 15.000 €) als geschützt; danach ein dauerhafter Freibetrag von 15.000 € pro Person.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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