Grunderwerbsteuer-Rechner
Berechne die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf – mit den aktuellen Bundesland-Sätzen von 3,5 % bis 6,5 %.
Beispielrechnung
Bei einem Kaufpreis von 450.000 € in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) fällt eine Grunderwerbsteuer von 29.250 € an – sie ist innerhalb eines Monats nach Notarvertrag fällig.
So funktioniert der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer nach GrEStG fällt beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien an. Steuerschuldner sind sowohl Käufer als auch Verkäufer (§13 GrEStG); im Notarvertrag wird sie üblicherweise dem Käufer zugewiesen.
Der Steuersatz wird seit der Föderalismusreform 2006 von den Bundesländern festgelegt und reicht von 3,5 % (Bayern, Sachsen) bis 6,5 % (NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen).
Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis laut Notarvertrag inkl. mitverkaufter wesentlicher Bestandteile. Bewegliches Inventar (Küche, Möbel) sollte separat ausgewiesen werden – das spart bares Geld. Erst nach Zahlung erhält der Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?⌄
Im Innenverhältnis i.d.R. der Käufer (Standardklausel im Notarvertrag). Gegenüber dem Finanzamt sind nach §13 GrEStG aber Käufer und Verkäufer Gesamtschuldner.
Wann ist sie fällig?⌄
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Erst danach erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung im Grundbuch.
Welche Sätze gelten 2026?⌄
BY/SN 3,5 %; HH 5,5 %; BE/HE/MV/NI/RP/ST 5–6 %; BB/NW/SL/SH/TH 6,5 %. Aktuelle Übersicht im Rechner – Sätze können sich landesrechtlich ändern.
Wie kann ich Grunderwerbsteuer sparen?⌄
Bewegliches Inventar (Küche, Möbel, Markisen) im Notarvertrag separat ausweisen – nur der Grundstücks- und Gebäudeteil ist steuerpflichtig. Bei Familienkauf: Befreiung nach §3 GrEStG (Ehegatten, Verwandte gerader Linie).
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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