Witwen- und Witwerrente-Rechner
Berechne die voraussichtliche große oder kleine Witwen-/Witwerrente nach §97 SGB VI inklusive Einkommensanrechnung.
Beispielrechnung
Große Witwenrente, 1.600 € Verstorbenen-Rente, 1.500 € eigenes Netto → ca. 695 € / Monat.
So funktioniert der Witwenrente
Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt in der Grundvariante 55 % (große) oder 25 % (kleine) Witwenrente der Rente des Verstorbenen. Anspruch auf die große Witwenrente besteht ab Alter 47 oder bei Erwerbsminderung bzw. Kindererziehung.
Eigenes Einkommen wird angerechnet: Über dem Freibetrag (2025 West: 1.038,05 €) werden 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Pro Kind erhöht sich der Freibetrag um 220,21 €.
In den ersten 3 Monaten nach dem Todesfall wird Einkommen nicht angerechnet (Sterbevierteljahr). Bei Wiederheirat erlischt der Anspruch dauerhaft.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer bekommt die große Witwenrente?⌄
Hinterbliebene ab 47 Jahren, oder mit eigener Erwerbsminderung, oder mit minderjährigem/behindertem Kind. Sonst nur kleine (25 %, max. 24 Monate).
Wie wird Einkommen angerechnet?⌄
Pauschal als Nettoeinkommen (§18a SGB IV). Über dem Freibetrag von 1.038,05 € werden 40 % angerechnet, pro Kind +220,21 € Freibetrag.
Was ist das Sterbevierteljahr?⌄
Die ersten 3 Monate nach dem Todesfall – Hinterbliebene erhalten 100 % der Rente des Verstorbenen, ohne Einkommensanrechnung.
Was passiert bei Wiederheirat?⌄
Der Rentenanspruch erlischt. Es gibt eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten (§107 SGB VI).
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
Weitere Rechner aus Rente & Vorsorge
War diese Seite hilfreich?