👵Rente & Vorsorge

Witwen- und Witwerrente-Rechner

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Berechne die voraussichtliche große oder kleine Witwen-/Witwerrente nach §97 SGB VI inklusive Einkommensanrechnung.

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Beispielrechnung

Große Witwenrente, 1.600 € Verstorbenen-Rente, 1.500 € eigenes Netto → ca. 695 € / Monat.

So funktioniert der Witwenrente

Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt in der Grundvariante 55 % (große) oder 25 % (kleine) Witwenrente der Rente des Verstorbenen. Anspruch auf die große Witwenrente besteht ab Alter 47 oder bei Erwerbsminderung bzw. Kindererziehung.

Eigenes Einkommen wird angerechnet: Über dem Freibetrag (2025 West: 1.038,05 €) werden 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Pro Kind erhöht sich der Freibetrag um 220,21 €.

In den ersten 3 Monaten nach dem Todesfall wird Einkommen nicht angerechnet (Sterbevierteljahr). Bei Wiederheirat erlischt der Anspruch dauerhaft.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer bekommt die große Witwenrente?

Hinterbliebene ab 47 Jahren, oder mit eigener Erwerbsminderung, oder mit minderjährigem/behindertem Kind. Sonst nur kleine (25 %, max. 24 Monate).

Wie wird Einkommen angerechnet?

Pauschal als Nettoeinkommen (§18a SGB IV). Über dem Freibetrag von 1.038,05 € werden 40 % angerechnet, pro Kind +220,21 € Freibetrag.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Die ersten 3 Monate nach dem Todesfall – Hinterbliebene erhalten 100 % der Rente des Verstorbenen, ohne Einkommensanrechnung.

Was passiert bei Wiederheirat?

Der Rentenanspruch erlischt. Es gibt eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten (§107 SGB VI).

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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