Einkommensteuer-Rechner 2026 (§32a EStG)
Berechne die tarifliche Einkommensteuer 2026 nach §32a EStG – Grundtarif für Singles oder Splittingverfahren für Verheiratete.
Beispielrechnung
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 € beträgt die Einkommensteuer 2026 im Grundtarif rund 7.926 € – ein Durchschnittssteuersatz von ca. 17,6 %.
So funktioniert der Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) angewendet – also auf alle Einkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen und Freibeträgen.
Der Tarif nach §32a EStG ist progressiv und kennt fünf Zonen: Grundfreibetrag (steuerfrei bis 12.348 € in 2026), zwei progressive Zonen mit linear ansteigenden Grenzsteuersätzen, eine Proportionalzone (42 %) und die sogenannte Reichensteuer (45 % ab ca. 277.826 € zvE).
Bei Verheirateten mit Zusammenveranlagung gilt das Splittingverfahren: Das gemeinsame zvE wird halbiert, die Steuer auf diese Hälfte berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Das wirkt wie ein doppelt so hoher Grundfreibetrag und ist günstig, wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?⌄
12.348 € pro Person (Schätzung Kabinettsbeschluss; finaler Wert mit Existenzminimum-Bericht). Verheiratete bei Zusammenveranlagung: 24.696 €.
Was ist der Spitzensteuersatz?⌄
42 % ab ca. 68.480 € zvE, 45 % (Reichensteuer) ab ca. 277.826 € zvE im Grundtarif (§32a Abs. 1 Nr. 4 und 5 EStG, Werte 2026).
Was ist der Unterschied zum Lohnsteuerrechner?⌄
Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Die ESt wird jährlich via Steuererklärung endgültig berechnet – Differenzen ergeben Erstattung oder Nachzahlung.
Wann lohnt das Splitting?⌄
Wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Bei gleichem zvE bringt es nichts, bei einem Alleinverdiener-Paar bis zu rund 18.000 € Steuerersparnis pro Jahr.
Welche Quellen werden verwendet?⌄
BMF-Programmablaufplan zur Einkommensteuer 2026 sowie der amtliche Tarifformeltext §32a EStG (gesetze-im-internet.de).
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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