Rentenabschlag-Rechner (§77 SGB VI)
Berechne den lebenslangen Rentenabschlag bei vorzeitigem Renteneintritt – 0,3 % je vorgezogenem Monat (§77 SGB VI).
Beispielrechnung
1.500 € Bruttorente, 24 Monate früher: 7,2 % Abschlag = −108 € / Monat lebenslang.
So funktioniert der Rentenabschlag
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss dauerhafte Abschläge hinnehmen: 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs (§77 SGB VI), maximal 14,4 % (= 48 Monate). Der Abschlag bleibt ein Leben lang bestehen – auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Eine besonders langjährig Versicherte Person mit 45 Beitragsjahren kann ohne Abschlag mit 65 (Jahrgang 1953) bzw. 65+x in Rente. Ab 35 Beitragsjahren sind 63 mit Abschlag möglich.
Den Abschlag kannst du durch Sonderzahlungen ab 50 nach §187a SGB VI ausgleichen – steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Lohnt sich oft, wenn die Rente tatsächlich vorgezogen wird.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der maximale Abschlag?⌄
14,4 % bei 48 Monaten vorzeitigem Bezug. Mehr ist nicht möglich – frühestens mit 63 (bei 35 Versicherungsjahren) bzw. 35 Jahre vor Regelaltersgrenze.
Bleibt der Abschlag lebenslang?⌄
Ja. Der Abschlag wird bei Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zurückgenommen – er gilt bis zum Lebensende.
Kann ich Abschläge ausgleichen?⌄
Ja, durch Sonderzahlungen an die DRV nach §187a SGB VI. Ab Alter 50 möglich, steuerlich als Vorsorgeaufwendung absetzbar.
Gibt es abschlagsfreie Frührente?⌄
Ja – mit 45 Beitragsjahren als „besonders langjährig Versicherter“ je nach Jahrgang ab 63–65.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
Weitere Rechner aus Rente & Vorsorge
War diese Seite hilfreich?