👵Rente & Vorsorge

Rentenabschlag-Rechner (§77 SGB VI)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Berechne den lebenslangen Rentenabschlag bei vorzeitigem Renteneintritt – 0,3 % je vorgezogenem Monat (§77 SGB VI).

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Beispielrechnung

1.500 € Bruttorente, 24 Monate früher: 7,2 % Abschlag = −108 € / Monat lebenslang.

So funktioniert der Rentenabschlag

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss dauerhafte Abschläge hinnehmen: 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs (§77 SGB VI), maximal 14,4 % (= 48 Monate). Der Abschlag bleibt ein Leben lang bestehen – auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Eine besonders langjährig Versicherte Person mit 45 Beitragsjahren kann ohne Abschlag mit 65 (Jahrgang 1953) bzw. 65+x in Rente. Ab 35 Beitragsjahren sind 63 mit Abschlag möglich.

Den Abschlag kannst du durch Sonderzahlungen ab 50 nach §187a SGB VI ausgleichen – steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Lohnt sich oft, wenn die Rente tatsächlich vorgezogen wird.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der maximale Abschlag?

14,4 % bei 48 Monaten vorzeitigem Bezug. Mehr ist nicht möglich – frühestens mit 63 (bei 35 Versicherungsjahren) bzw. 35 Jahre vor Regelaltersgrenze.

Bleibt der Abschlag lebenslang?

Ja. Der Abschlag wird bei Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zurückgenommen – er gilt bis zum Lebensende.

Kann ich Abschläge ausgleichen?

Ja, durch Sonderzahlungen an die DRV nach §187a SGB VI. Ab Alter 50 möglich, steuerlich als Vorsorgeaufwendung absetzbar.

Gibt es abschlagsfreie Frührente?

Ja – mit 45 Beitragsjahren als „besonders langjährig Versicherter“ je nach Jahrgang ab 63–65.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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