Recht & Familie

Bürgergeld und Wohngeld: Wer hat Anspruch und was ist der Unterschied?

9 Min Lesezeit · Aktualisiert am 9.9.2026

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Wer wenig verdient oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, steht oft vor der Frage: Habe ich Anspruch auf Bürgergeld oder auf Wohngeld? Beide Leistungen sollen Menschen mit geringem Einkommen unterstützen, aber sie funktionieren grundlegend anders. Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Unterschiede, ohne dabei Wertungen vorzunehmen.

Der Grundunterschied auf einen Blick

Bürgergeld ist eine grundständige Leistung für den Lebensunterhalt. Es soll sicherstellen, dass Menschen, die nicht genug Einkommen haben, ihren täglichen Bedarf decken können. Zuständig ist das Jobcenter. Wer Bürgergeld bekommt, erhält in der Regel auch die Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung übernommen.

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es richtet sich an Menschen, die zwar grundsätzlich über ein ausreichendes Einkommen verfügen, aber dennoch nicht genug für die Miete oder die laufenden Wohnkosten haben. Zuständig ist die örtliche Wohngeldstelle, meist im Rathaus oder bei der Kreisverwaltung.

Kurz gesagt: Bürgergeld ist für die Existenzsicherung da, Wohngeld ergänzt ein eigenes Einkommen bei hohen Wohnkosten.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld kann beantragen, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder aus anderen Einkommen bestreiten kann. Dazu zählen beispielsweise:

  • Erwerbsfähige Personen, die arbeitslos sind oder sehr wenig verdienen
  • Personen, die keine ausreichende Arbeitslosengeld I-Leistung mehr erhalten
  • Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten können
  • Personen, die mit Bürgergeld-Leistungen auch Unterkunftskosten gedeckt bekommen

Wichtig ist die sogenannte Bedürftigkeit. Das bedeutet: Das vorhandene Einkommen und Vermögen werden geprüft. Einzelheiten zum anrechenbaren Einkommen, zum Schonvermögen und zu Freibeträgen regelt das Sozialgesetzbuch II. [PRÜFEN: aktuelle Regelsätze und Freibeträge Bürgergeld].

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld richtet sich an Haushalte, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt und deren Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen zu hoch sind. Die genauen Berechnungsgrundlagen werden jährlich angepasst. [PRÜFEN: aktuelle Einkommensgrenzen und Mietobergrenzen Wohngeld].

Entscheidend sind drei Faktoren:

  • Einkommen: Das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder muss in einem bestimmten Rahmen liegen. Zu hoch verdienende Haushalte erhalten kein Wohngeld. Eine feste Einkommensgrenze gibt es nicht: Sie hängt von Mietstufe, Haushaltsgröße und Heizkosten ab. Ob sich ein Antrag lohnt, rechnest du am besten im [LINK] durch
  • Miete beziehungsweise Wohnkosten: Die Kosten für Unterkunft und Heizung müssen angemessen sein. Es gibt je nach Haushaltsgröße und Wohnort unterschiedliche Obergrenzen. [PRÜFEN: aktuelle Mietobergrenzen]
  • Haushaltsgröße: Die Anzahl der Personen im Haushalt beeinflusst sowohl die Einkommensgrenzen als auch die anerkannten Wohnkosten.

Besondere Regelungen gelten für Rentnerinnen und Rentner, die kein Bürgergeld beantragen müssen und stattdessen oft Wohngeld erhalten können. [PRÜFEN: Rentner-Wohngeld-Regelungen].

Warum sich ein Vergleich lohnen kann

In manchen Fällen ist nicht auf den ersten Blick klar, welche Leistung die bessere Wahl ist. Beispielsweise kann für Rentnerinnen und Rentner Wohngeld attraktiver sein als Bürgergeld, weil sie keine Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter haben.

Auch bei geringfügigem Einkommen oder bei kurzfristigen Einkommensrückgängen kann ein Wechsel zwischen den Leistungen sinnvoll sein. Hier hilft eine sorgfältige Berechnung. Mit dem [LINK] kannst du prüfen, ob und in welcher Höhe dir Wohngeld zusteht. Mit dem [LINK] lässt sich der mögliche Bürgergeld-Anspruch abschätzen.

Antragsweg: Welche Stelle ist zuständig?

Für Bürgergeld ist das zuständige Jobcenter zuständig. Den Antrag stellst du bei dem Jobcenter, das für deinen Wohnort zuständig ist. In der Regel ist das online, schriftlich oder persönlich möglich.

Für Wohngeld wendest du dich an die örtliche Wohngeldstelle. Diese ist häufig bei der Stadtverwaltung oder dem Landkreis angesiedelt. Auch hier ist eine Online-Beantragung in vielen Kommunen möglich.

Wichtig: Anträge sollten möglichst früh gestellt werden, da Leistungen in der Regel erst ab Antragsmonat gewährt werden. Rückwirkende Zahlungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. [PRÜFEN: Rückwirkungszeiträume Bürgergeld und Wohngeld].

FAQ: Bürgergeld und Wohngeld

Kann ich Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Nein, beide Leistungen schließen sich in der Regel aus. Wer Bürgergeld erhält, bekommt bereits Unterkunftskosten über das Jobcenter. Wohngeld ist für Haushalte gedacht, die nicht auf Bürgergeld angewiesen sind.

Zählt Erspartes beim Antrag?
Beim Bürgergeld wird das Vermögen geprüft. Es gibt Freibeträge, innerhalb derer Erspartes nicht angerechnet wird. Beim Wohngeld spielt das Vermögen in der Regel keine Rolle, sondern nur das laufende Einkommen. [PRÜFEN: aktuelle Schonvermögensfreibeträge Bürgergeld].

Müssen Bürgergeld-Empfänger arbeiten?
Erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger müssen in der Regel mitwirken bei der Arbeitsvermittlung und gegebenenfalls Qualifizierungsmaßnahmen wahrnehmen. Ausnahmen gelten etwa bei Krankheit, Pflegeverantwortung oder Erreichen des Rentenalters. [PRÜFEN: aktuelle Mitwirkungspflichten].

Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Stelle und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In vielen Fällen dauert es mehrere Wochen. [PRÜFEN: durchschnittliche Bearbeitungszeiten].

Was passiert, wenn sich das Einkommen ändert?
Änderungen im Einkommen oder in der Haushaltsgröße müssen umgehend mitgeteilt werden. Bei Wohngeld kann sich der Betrag erhöhen oder verringern. Beim Bürgergeld kann eine Änderung den monatlichen Bedarf verändern. [PRÜFEN: Anzeigepflichten und Nachweisfristen].

Rechne deinen Anspruch durch

Mit dem [LINK] und dem [LINK] kannst du für deinen Haushalt prüfen, welche Leistung infrage kommt und wie hoch sie ausfallen könnte. Bei Unsicherheit lohnt sich ein Gespräch mit einer Sozialberatungsstelle oder der zuständigen Behörde.

Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zum Thema Bürgergeld und Wohngeld. Alle Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Sozialrechtsberatung. Konkrete Beträge, Einkommensgrenzen und Fristen hängen von deiner persönlichen Situation, der Haushaltsgröße und der aktuellen Rechtslage ab. Alle Rechner auf rechnerzone.de dienen nur zur Orientierung.

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