Steuerklassen-Rechner für Ehegatten
Welche Lohnsteuerklassenkombi ist für Ehegatten optimal? Vergleiche III/V, V/III, IV/IV und IV-Faktor mit deiner echten Gehaltsstruktur — auf Basis des § 32a EStG-Tarifs.
Beispielrechnung
Bei 60 000 € + 30 000 € Bruttogehalt liegt die Jahres-LSt in Kombi III/V deutlich unter IV/IV — der Liquiditätsvorteil unterm Jahr beträgt schnell 2 000–4 000 €.
So funktioniert der Steuerklassen
Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner können zwischen vier Lohnsteuerklassen-Kombinationen wählen: III/V (Höher- und Geringverdiener), V/III (umgekehrt), IV/IV (jeder nach eigenem Tarif) oder IV mit Faktor (gerechte Verteilung wie Splitting). Maßgeblich für die endgültige Steuerlast ist die Veranlagung nach Splittingtarif — alle vier Kombis führen über das Jahr hinweg zum gleichen Endergebnis.
Worauf die Klassenwahl tatsächlich wirkt: unterjährige Lohnsteuer-Vorauszahlung und damit Liquidität, Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld (sie bemessen sich am Netto), sowie Vorabprüfung der Pflichtveranlagung. Faustregel des BMF: III/V lohnt, wenn ein Partner ≥ ~60 % des gemeinsamen Bruttos verdient; sonst ist IV-Faktor (seit 2010 möglich) gerechter.
Wichtig vor Eltern-/Krankengeld: Wechsel mind. 7 Monate vor Beginn der Lohnersatzleistung beantragen, sonst zählt die alte Klasse für die Bemessung. Ab 2030 ist nach derzeitigem Stand des Wachstumschancengesetzes geplant, III/V durch das Faktorverfahren zu ersetzen — der Wechsel wird dann obligatorisch.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Klassenkombis gibt es?⌄
III/V, V/III, IV/IV oder IV-Faktor (seit 2010). Die Wahl wird beim Finanzamt gemeinsam beantragt und gilt grundsätzlich für ein Kalenderjahr.
Wann lohnt sich III/V?⌄
Wenn der höher verdienende Partner ca. 60 % oder mehr des Familieneinkommens trägt. Faustregel: Differenz > 30 % im Bruttoeinkommen.
Was bewirkt das Faktorverfahren?⌄
Beide bleiben in IV, werden aber mit einem individuellen Faktor (< 1) belegt, der die voraussichtliche Splittingsteuer schon unterm Jahr abbildet — keine Nachzahlungsüberraschungen.
Beeinflusst die Klassenwahl die Endsteuer?⌄
Nein. Maßgeblich ist immer die Jahresveranlagung mit Splittingtarif (§ 32a Abs. 5 EStG). Die Klassenwahl verschiebt nur Liquidität.
Was, wenn ich Elterngeld erwarte?⌄
Wechsel in die günstigere Klasse mind. 7 Monate vor dem Mutterschutzbeginn; sonst zählt für die Elterngeld-Bemessung das alte Netto.
Können wir mehrmals wechseln?⌄
Seit 2020 sind mehrere Wechsel pro Jahr möglich (§ 39 VI EStG idF Bürokratieentlastungsgesetz III). Antrag formlos beim Finanzamt, online via ELSTER.
Was ist mit Klasse IV/IV bei kleiner Einkommensdifferenz?⌄
Bei < 10 % Bruttodifferenz die einfachste und gerechteste Lösung — keine Pflichtveranlagung allein wegen der Klassenwahl.
Pflichtveranlagung bei III/V und IV-Faktor?⌄
Ja. Pflicht zur Steuererklärung nach § 46 II Nr. 3a EStG, weil unterjährige LSt vom Splittingtarif abweicht.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?⌄
Auf der LSt-Karte zählt nur der Kinderfreibetrag für Soli und Kirchensteuer. Die ESt-Günstigerprüfung (§ 31 EStG) erfolgt erst in der Veranlagung.
Steuerklasse bei Trennung?⌄
Im Trennungsjahr noch gemeinsame Veranlagung. Ab 1.1. des Folgejahres → Steuerklasse I (bzw. II für Alleinerziehende).
Wirkt sich der Wechsel rückwirkend aus?⌄
Nein, immer ab dem Folgemonat des Antragseingangs. Rückwirkend nur in Ausnahmefällen (Geburt, Tod, Heirat).
Wird III/V abgeschafft?⌄
Geplant ab 2030 nach Wachstumschancengesetz: Übergang ins Faktorverfahren als Standard. Zeitplan kann sich verschieben.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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