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Steuerklassen-Rechner für Ehegatten

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Welche Lohnsteuerklassenkombi ist für Ehegatten optimal? Vergleiche III/V, V/III, IV/IV und IV-Faktor mit deiner echten Gehaltsstruktur — auf Basis des § 32a EStG-Tarifs.

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Zwei Berechnungen nebeneinander — ideal, um Szenarien direkt zu vergleichen.

Wichtig: Wer Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld erwartet, sollte rechtzeitig (mind. 7 Monate vorher) in die günstigere Klasse wechseln — die Lohnersatzleistung bemisst sich am Netto.

Beispielrechnung

Bei 60 000 € + 30 000 € Bruttogehalt liegt die Jahres-LSt in Kombi III/V deutlich unter IV/IV — der Liquiditätsvorteil unterm Jahr beträgt schnell 2 000–4 000 €.

So funktioniert der Steuerklassen

Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner können zwischen vier Lohnsteuerklassen-Kombinationen wählen: III/V (Höher- und Geringverdiener), V/III (umgekehrt), IV/IV (jeder nach eigenem Tarif) oder IV mit Faktor (gerechte Verteilung wie Splitting). Maßgeblich für die endgültige Steuerlast ist die Veranlagung nach Splittingtarif — alle vier Kombis führen über das Jahr hinweg zum gleichen Endergebnis.

Worauf die Klassenwahl tatsächlich wirkt: unterjährige Lohnsteuer-Vorauszahlung und damit Liquidität, Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld (sie bemessen sich am Netto), sowie Vorabprüfung der Pflichtveranlagung. Faustregel des BMF: III/V lohnt, wenn ein Partner ≥ ~60 % des gemeinsamen Bruttos verdient; sonst ist IV-Faktor (seit 2010 möglich) gerechter.

Wichtig vor Eltern-/Krankengeld: Wechsel mind. 7 Monate vor Beginn der Lohnersatzleistung beantragen, sonst zählt die alte Klasse für die Bemessung. Ab 2030 ist nach derzeitigem Stand des Wachstumschancengesetzes geplant, III/V durch das Faktorverfahren zu ersetzen — der Wechsel wird dann obligatorisch.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Klassenkombis gibt es?

III/V, V/III, IV/IV oder IV-Faktor (seit 2010). Die Wahl wird beim Finanzamt gemeinsam beantragt und gilt grundsätzlich für ein Kalenderjahr.

Wann lohnt sich III/V?

Wenn der höher verdienende Partner ca. 60 % oder mehr des Familieneinkommens trägt. Faustregel: Differenz > 30 % im Bruttoeinkommen.

Was bewirkt das Faktorverfahren?

Beide bleiben in IV, werden aber mit einem individuellen Faktor (< 1) belegt, der die voraussichtliche Splittingsteuer schon unterm Jahr abbildet — keine Nachzahlungsüberraschungen.

Beeinflusst die Klassenwahl die Endsteuer?

Nein. Maßgeblich ist immer die Jahresveranlagung mit Splittingtarif (§ 32a Abs. 5 EStG). Die Klassenwahl verschiebt nur Liquidität.

Was, wenn ich Elterngeld erwarte?

Wechsel in die günstigere Klasse mind. 7 Monate vor dem Mutterschutzbeginn; sonst zählt für die Elterngeld-Bemessung das alte Netto.

Können wir mehrmals wechseln?

Seit 2020 sind mehrere Wechsel pro Jahr möglich (§ 39 VI EStG idF Bürokratieentlastungsgesetz III). Antrag formlos beim Finanzamt, online via ELSTER.

Was ist mit Klasse IV/IV bei kleiner Einkommensdifferenz?

Bei < 10 % Bruttodifferenz die einfachste und gerechteste Lösung — keine Pflichtveranlagung allein wegen der Klassenwahl.

Pflichtveranlagung bei III/V und IV-Faktor?

Ja. Pflicht zur Steuererklärung nach § 46 II Nr. 3a EStG, weil unterjährige LSt vom Splittingtarif abweicht.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Auf der LSt-Karte zählt nur der Kinderfreibetrag für Soli und Kirchensteuer. Die ESt-Günstigerprüfung (§ 31 EStG) erfolgt erst in der Veranlagung.

Steuerklasse bei Trennung?

Im Trennungsjahr noch gemeinsame Veranlagung. Ab 1.1. des Folgejahres → Steuerklasse I (bzw. II für Alleinerziehende).

Wirkt sich der Wechsel rückwirkend aus?

Nein, immer ab dem Folgemonat des Antragseingangs. Rückwirkend nur in Ausnahmefällen (Geburt, Tod, Heirat).

Wird III/V abgeschafft?

Geplant ab 2030 nach Wachstumschancengesetz: Übergang ins Faktorverfahren als Standard. Zeitplan kann sich verschieben.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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