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Rentenbesteuerung-Rechner (§22 EStG)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Berechne den steuerpflichtigen Anteil deiner gesetzlichen Rente nach §22 EStG – inklusive Kohortenanteil.

Beispielrechnung

18.000 € Bruttorente, Beginn 2026: ca. 84,0 % steuerpflichtig = 15.120 € pro Jahr.

So funktioniert der Rentenbesteuerung

Renten unterliegen nach §22 EStG der nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 2005 noch 50 %, 2026 ca. 84 %, ab 2058 voll 100 %. Mit dem Wachstumschancengesetz 2023 wird der Anstieg seit 2023 auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr verlangsamt.

Aus dem Steuerpflichtanteil ergibt sich im Folgejahr der lebenslange Rentenfreibetrag (in Euro). Dieser bleibt nominal konstant – Rentenerhöhungen werden voll steuerpflichtig.

Eine Steuererklärung wird Pflicht, sobald das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag (2026 ca. 12.084 €) übersteigt. Werbungskosten- und Kranken-/Pflege-Beiträge mindern die Steuerlast.

Häufige Fragen (FAQ)

Müssen alle Rentner Steuern zahlen?

Nein. Nur wenn das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag (2026 ca. 12.084 €) liegt. Etwa 25 % der Rentner zahlen keine Steuern.

Was ist der Rentenfreibetrag?

Der nicht zu versteuernde Teil deiner Rente, fixiert im 2. Jahr nach Rentenbeginn als Euro-Betrag – bleibt lebenslang gleich.

Werden Rentenerhöhungen besteuert?

Ja, voll – nach Festschreibung des Freibetrags zählen jährliche Anpassungen 1:1 zum steuerpflichtigen Einkommen.

Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?

Sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Das Finanzamt fordert Rentner bei Bedarf aktiv auf.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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