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Abgeltungsteuer-Rechner (Kapitalerträge)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Berechne deine Steuerlast auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne 2026 – inklusive Sparerpauschbetrag, Soli und Kirchensteuer.

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Beispielrechnung

Bei 5.000 € Kapitalertrag (Single, ohne Kirche) bleibt nach Sparerpauschbetrag von 1.000 € ein steuerpflichtiger Anteil von 4.000 € – darauf 25 % Abgeltungsteuer = 1.000 € plus 5,5 % Soli = ≈ 1.055 €.

So funktioniert der Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Quellensteuer in Höhe von 25 % auf Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne (§32d EStG). Sie wird direkt von der Bank einbehalten – damit ist die Einkommensteuerschuld auf diese Erträge "abgegolten".

Steuerfrei bleiben Erträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Verheiratete). Voraussetzung: ein Freistellungsauftrag bei der Bank oder NV-Bescheinigung.

Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer = effektiv 1,375 %) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 % der Steuer). Bei Kirchenmitgliedern wird die Steuer mit der Formel e / (4 + k) berechnet (§32d Abs. 1 Satz 4 EStG).

Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz unter 25 % hat, kann über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung einen niedrigeren Satz erreichen (Anlage KAP).

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

1.000 € für Singles und 2.000 € für Verheiratete (§20 Abs. 9 EStG). Mit einem Freistellungsauftrag bleibt die Bank bis zu dieser Grenze die Steuer schuldig.

Greift der Soli auf Kapitalerträge?

Ja – 5,5 % auf die einbehaltene Abgeltungsteuer (effektiv 1,375 % vom Kapitalertrag). Die Soli-Freigrenze gilt nur für die veranlagte ESt, nicht für die Abgeltungsteuer.

Wie wirkt die Kirchensteuer?

Bei Kirchenmitgliedschaft fällt zusätzlich KiSt von 8 % oder 9 % auf die Abgeltungsteuer an. Effektive Belastung: ca. 27,8 % statt 26,375 %.

Was ist die Günstigerprüfung?

Wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, kannst du in der Steuererklärung (Anlage KAP) eine günstigere Veranlagung beantragen – das Finanzamt prüft automatisch.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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