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Kündigungsfristenrechner

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Berechne die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsvertrag (§ 622 BGB), Mietvertrag (§ 573c BGB) oder Verbrauchervertrag und ermittle das frühestmögliche Vertragsende.

Beispielrechnung

Eine ordentliche Mieter-Kündigung am 15. März beendet das Mietverhältnis nach 3 Monaten zum Monatsende – also zum 30. Juni. Beim Arbeitsverhältnis (Arbeitnehmer-Kündigung) endet das Arbeitsverhältnis 4 Wochen später zum nächsten 15. oder Monatsende.

So funktioniert der Kündigungsfristen

Der Kündigungsfristenrechner ermittelt taggenau, wann ein Vertrag bei ordentlicher Kündigung frühestens endet. Die maßgeblichen Vorschriften unterscheiden sich je nach Vertragstyp:

Arbeitsverhältnisse richten sich nach § 622 BGB. Für Arbeitnehmer beträgt die Frist einheitlich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Für Arbeitgeber gilt eine gestaffelte Frist nach Beschäftigungsdauer (1 Monat ab 2 Jahren, 7 Monate ab 20 Jahren). Tarifverträge können davon abweichen, der Arbeitsvertrag darf die Frist für den Arbeitnehmer aber nicht länger machen als für den Arbeitgeber.

Wohnraummietverträge regelt § 573c BGB: Mieter haben eine pauschale Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Vermieter müssen je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate Frist einhalten – und zusätzlich ein berechtigtes Interesse (Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung, Vertragsverletzung) nachweisen (§ 573 Abs. 1 BGB).

Für Verbraucherverträge – Mobilfunk, DSL, Strom, Gas, Streaming, Fitnessstudio – gilt seit dem 1. März 2022 das »Gesetz für faire Verbraucherverträge«. Dauerlaufzeiten dürfen sich nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern, kündbar mit max. 1 Monat Frist (§ 309 Nr. 9 c BGB n. F.). Telekommunikationsverträge (§ 56 TKG) folgen denselben Maßstäben.

Wichtig: Maßgeblich ist immer der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner – nicht das Absende-Datum. Bei Mietverträgen muss die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zugehen, sonst zählt erst der Folgemonat als erster Frist-Monat (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB).

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Kündigungsfrist gilt im Arbeitsrecht?

§ 622 Abs. 1 BGB: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende für Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber gestaffelt nach Beschäftigungsdauer von 1 Monat (ab 2 Jahren) bis 7 Monate (ab 20 Jahren) zum Monatsende.

Gilt die Verlängerung auch für Arbeitnehmer?

Nicht automatisch. Der Arbeitsvertrag kann den Arbeitnehmer aber binden – jedoch maximal so lange wie für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Tarifverträge dürfen kürzere Fristen vereinbaren (§ 622 Abs. 4 BGB).

Was gilt in der Probezeit?

Während der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) verkürzt sich die Frist auf 2 Wochen ohne festen Endtermin (§ 622 Abs. 3 BGB).

Wie kündige ich eine Wohnung?

3 Monate zum Monatsende, schriftlich, von allen Mietern unterschrieben. Zugang beim Vermieter bis zum 3. Werktag des Monats notwendig (§§ 568, 573c BGB).

Kann der Vermieter ohne Grund kündigen?

Nein. Bei unbefristeten Wohnraummietverträgen ist immer ein berechtigtes Interesse nötig: Eigenbedarf, Vertragsverletzung, wirtschaftliche Verwertung (§ 573 Abs. 1, 2 BGB).

Wie lang ist die Frist bei langer Mietdauer?

Vermieter: 3 Monate (< 5 Jahre), 6 Monate (5–8 Jahre), 9 Monate (> 8 Jahre). Mieter dagegen immer 3 Monate – unabhängig von der Wohndauer (§ 573c BGB).

Wann kann ich Mobilfunk fristlos kündigen?

Bei Umzug ohne Versorgungsmöglichkeit (§ 60 TKG), bei dauerhaft schlechter Leistung (§ 57 TKG) oder bei Preiserhöhung (§ 57 TKG, 3 Monate Sonderkündigungsrecht).

Was hat sich seit März 2022 geändert?

Verträge ab 01.03.2022 verlängern sich nur noch auf unbestimmte Zeit, kündbar mit max. 1 Monat Frist statt vorher 3 Monate (§ 309 Nr. 9 BGB n. F. – Gesetz für faire Verbraucherverträge).

Gibt es ein Widerrufsrecht?

Bei online oder per Telefon abgeschlossenen Verträgen 14 Tage Widerrufsrecht ab Vertragsschluss bzw. ab Erhalt der Widerrufsbelehrung (§ 355 BGB, max. 12 Monate + 14 Tage).

Was gilt bei Strom- und Gasverträgen?

Seit 2022: max. 24 Monate Erstlaufzeit, danach Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit 1 Monat Frist (§ 41b EnWG). Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung (1 Monat ab Information).

Wie weise ich den Zugang nach?

Einschreiben mit Rückschein, persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung, oder qualifizierte elektronische Signatur. Einfache E-Mail genügt im Arbeitsrecht meist nicht (§ 623 BGB Schriftform!).

Wo finde ich Mustervorlagen?

Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de), Mieterbund (mieterbund.de) und Bundesministerium der Justiz (bmj.de) bieten kostenlose, rechtssichere Muster für jede Vertragsart.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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