Abfindungsrechner mit Fünftelregelung
Berechne deine Abfindung inklusive Fünftelregelung nach § 34 EStG: Brutto-Empfehlung, fällige Lohnsteuer und tatsächliche Netto-Auszahlung.
Beispielrechnung
Bei 4.000 € Brutto, 8 Beschäftigungsjahren und Standardabfindung (½ Monatsgehalt pro Jahr) ergibt sich eine Bruttoabfindung von 16.000 €. Mit Fünftelregelung bleiben rund 11.500 € netto – ohne Sozialabgaben.
So funktioniert der Abfindung
Eine Abfindung ist eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch außerhalb des § 1a KSchG; in der Praxis wird sie aber häufig in Aufhebungsverträgen und vor Arbeitsgerichten vereinbart.
Die Faustformel lautet: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Bei langer Betriebszugehörigkeit oder älteren Arbeitnehmern werden oft 0,75–1,5 Monatsgehälter pro Jahr durchgesetzt.
Steuerlich greift die Fünftelregelung (§ 34 EStG): Die Abfindung wird rechnerisch auf 5 Jahre verteilt und so deutlich niedriger besteuert. Sozialabgaben fallen nicht an, da Abfindungen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sind.
Achtung: Eine Abfindung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, wenn der Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterzeichnet wurde. Lass dich vor der Unterzeichnung beraten.
Häufige Fragen (FAQ)
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?⌄
Grundsätzlich nein – nur ausnahmsweise nach § 1a KSchG (betriebsbedingte Kündigung, Klageverzicht). In der Praxis werden Abfindungen meist im Vergleich vor dem Arbeitsgericht oder im Aufhebungsvertrag vereinbart.
Wie wird die Abfindung versteuert?⌄
Über die Fünftelregelung (§ 34 EStG): Die Abfindung wird rechnerisch auf 5 Jahre verteilt, dadurch sinkt der progressive Grenzsteuersatz. Ab 2025 entfällt die Anwendung im Lohnsteuerverfahren – Erstattung erfolgt erst über die Einkommensteuererklärung.
Sind auf die Abfindung Sozialabgaben fällig?⌄
Nein. Echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind sozialversicherungsfrei (§ 14 SGB IV, ständige Rechtsprechung BSG).
Drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld?⌄
Möglich (12 Wochen, § 159 SGB III), wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund schließt. Bei betriebsbedingter Kündigung in der Regel nicht.
Was ist die Faustformel zur Abfindungshöhe?⌄
0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre (§ 1a KSchG). Bei langer Betriebszugehörigkeit, höherem Alter oder Sozialplänen oft 0,75–1,5 Monatsgehälter pro Jahr.
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?⌄
Innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung (§ 4 KSchG). Im Vergleich werden oft höhere Abfindungen erzielt – Erfolgsquote in 1. Instanz ca. 60–70 %.
Wirkt sich die Abfindung auf das ALG aus?⌄
Höhe nicht (kein Arbeitsentgelt). Aber: Bei Aufhebungsvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ruht das ALG bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist (§ 158 SGB III).
Was ist eine Turbo-Klausel?⌄
Erhöht die Abfindung, wenn der Mitarbeiter vor dem regulären Ende ausscheidet. Beliebt bei Sozialplänen, um die Restbelegschaft zu schonen.
Was sind Sozialplan-Abfindungen?⌄
Bei Massenentlassungen verhandelt der Betriebsrat einen Sozialplan (§§ 112, 112a BetrVG). Berechnung meist nach Punkteformel (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten).
Welche Auszahlungsoptionen gibt es?⌄
Einmalzahlung (steuerlich Fünftelregelung anwendbar) oder Verteilung auf 2 Steuerjahre (z. B. Dezember/Januar) – Letzteres senkt mit Beratung manchmal die Steuerlast weiter.
Kann ich Abfindung in die bAV einzahlen?⌄
Ja, bis 4 × Anzahl Beschäftigungsjahre × Beitragsbemessungsgrenze West/100 (§ 3 Nr. 63 EStG). So lässt sich die Steuerbelastung deutlich reduzieren.
Wo finde ich offizielle Quellen?⌄
Bundesarbeitsgericht (bundesarbeitsgericht.de), KSchG/EStG bei gesetze-im-internet.de, Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) zu Sperrzeiten.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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