Schenkungsteuer-Rechner
Berechne die Schenkungsteuer nach ErbStG. Die persönlichen Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
Beispielrechnung
Eltern schenken ihrer Tochter 50.000 €. Freibetrag pro Elternteil: 400.000 € → keine Schenkungsteuer fällig.
So funktioniert der Schenkungsteuer
Die Schenkungsteuer teilt sich Tarif und Freibeträge mit der Erbschaftsteuer. Vorteil: Alle 10 Jahre dürfen die Freibeträge neu in Anspruch genommen werden – das ermöglicht eine planmäßige steuerfreie Vermögensübertragung zu Lebzeiten.
Wichtig: Beide Elternteile haben jeweils einen eigenen Freibetrag gegenüber dem Kind. Eheleute können daher viel umfangreicher steuerfrei übertragen als Einzelpersonen.
Der Schenkende kann die Steuer auch selbst übernehmen (§ 10 Abs. 2 ErbStG) – sie wird dann zum steuerpflichtigen Erwerb hinzugerechnet.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?⌄
Alle 10 Jahre. Beispiel Eltern→Kind: 800.000 € steuerfrei alle 10 Jahre (je Elternteil 400.000 €).
Muss eine Schenkung gemeldet werden?⌄
Ja, innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt (§ 30 ErbStG). Notare und Banken zeigen wesentliche Schenkungen meist automatisch an.
Was ist eine Kettenschenkung?⌄
Vermögen wird zuerst an einen Ehegatten geschenkt, dann von diesem weitergegeben – um zwei Freibeträge zu nutzen. Vom BFH grundsätzlich anerkannt, wenn der Erstbeschenkte nicht zur Weitergabe verpflichtet war.
Wie wirkt eine Lebensversicherung auf die Schenkungsteuer?⌄
Lebenslange Versicherungen zugunsten Dritter (z. B. Kind als Bezugsberechtigtem) gelten als Schenkung im Auszahlungsfall – planen, um Freibeträge optimal zu nutzen.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
Weitere Rechner aus Steuern
War diese Seite hilfreich?