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Richtsatz-Rechner (BMF-Richtsatzsammlung)

Zuletzt geprüft: 01.12.2025

Das Finanzamt vergleicht bei Betriebsprüfungen den erklärten Umsatz mit den Werten der amtlichen Richtsatzsammlung. Der Richtsatz-Rechner kalkuliert aus deinem Wareneinsatz den erwarteten Umsatz und zeigt, ob dein Rohgewinnaufschlag im amtlichen Rahmen liegt.

Die Werte sind gerundete Orientierungswerte aus der jährlichen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen. Sie gelten für Betriebe mit ordnungsmäßiger Buchführung und sind kein Beweis für Steuerverkürzung – der BFH hat die Richtsatzschätzung mit Beschluss vom 14.12.2022 (X R 19/21) kritisch hinterfragt. Verbindliche Werte nennt nur die aktuelle Sammlung des BMF.

Beispielrechnung

120.000 € Wareneinsatz in einer Gaststätte: Bei einem mittleren Aufschlagsatz von 257 % erwartet die Finanzverwaltung rund 428.000 € Umsatz; der Rahmen reicht von 343.000 bis 600.000 €.

So funktioniert der Richtsatz

Die Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen enthält für zahlreiche Branchen Rohgewinnaufschlagsätze sowie Halb- und Reingewinnsätze, jeweils als Rahmen mit unterem Wert, Mittelsatz und oberem Wert. Sie beruht auf ausgewerteten Betriebsprüfungen und wird jährlich fortgeschrieben.

Der Rohgewinnaufschlagsatz gibt an, um wie viel Prozent der Wareneinsatz aufgeschlagen wird. Wareneinsatz mal (1 + Aufschlagsatz) ergibt den kalkulierten Umsatz. Weicht der erklärte Umsatz deutlich nach unten ab und ist die Buchführung formell mangelhaft, kann das Finanzamt nach § 162 AO hinzuschätzen.

Eine Abweichung allein ist aber kein Beweis. Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2022 (X R 19/21) erhebliche Zweifel an der statistischen Belastbarkeit der Richtsätze geäußert. Wer Besonderheiten wie hohen Verderb, Eigenverbrauch, Personalessen, Rabattaktionen oder eine ungewöhnliche Sortimentsstruktur belegen kann, sollte das im Verfahren vortragen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die Richtsatzsammlung?

Eine jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Übersicht branchenüblicher Rohgewinnaufschlag- und Gewinnsätze, die der Verprobung von Betriebsergebnissen dient.

Wie wird der Rohgewinnaufschlagsatz berechnet?

Rohgewinn geteilt durch Wareneinsatz mal 100. Umgekehrt ergibt Wareneinsatz mal eins plus Aufschlagsatz den kalkulierten Umsatz.

Darf das Finanzamt allein danach schätzen?

Nur wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist. Der Bundesfinanzhof hat die Richtsatzschätzung im Beschluss X R 19/21 zudem kritisch hinterfragt.

Was tun bei einer Abweichung?

Betriebliche Besonderheiten dokumentieren: Verderb, Eigenverbrauch, Personalverpflegung, Rabatte, Lage oder Sortiment können den Aufschlag deutlich senken.

Gelten die Richtsätze für alle Betriebe?

Nein, sie gelten grundsätzlich nicht für Großbetriebe und nicht für freie Berufe. Für Handwerk, Handel und Gastronomie sind sie das übliche Prüfraster.

Was ist der Unterschied zwischen Roh- und Reingewinn?

Der Rohgewinn ist Umsatz minus Wareneinsatz. Der Reingewinn ist der Gewinn nach allen Betriebsausgaben, bezogen auf den Umsatz.

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