Progressionsvorbehalt-Rechner (§ 32b EStG)
Steuerfreie Lohnersatzleistungen wie ALG, Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld erhöhen deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen — der Rechner zeigt dir die genaue Mehrbelastung nach § 32b EStG.
Beispielrechnung
Bei 40 000 € z.v.E. + 8 000 € Elterngeld beträgt die fiktive Steuersatz-Anhebung rund 1,8 Prozentpunkte — die ESt steigt um etwa 720 € gegenüber dem Fall ohne Lohnersatz.
So funktioniert der Progressionsvorbehalt
Der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG sorgt dafür, dass steuerfreie Lohnersatzleistungen zwar selbst nicht besteuert werden, aber den persönlichen Steuersatz für die übrigen, regulär steuerpflichtigen Einkünfte erhöhen. Zugrunde liegt das Leistungsfähigkeitsprinzip: Wer nebenbei steuerfreie Geldzuflüsse hat, kann höher belastet werden als jemand, der nur Erwerbseinkommen bezieht.
Methodik: 1) Fiktive ESt auf zvE + Lohnersatz berechnen, 2) daraus den fiktiven Durchschnittssteuersatz ableiten, 3) diesen Satz nur auf das tatsächliche zvE anwenden. Die Differenz zur „normalen« ESt ist die Mehrbelastung. Bei Splitting-Veranlagung wird die Hälfte des Gesamtbetrags zugrunde gelegt und die ESt anschließend verdoppelt.
Wer mehr als 410 € Lohnersatz/Jahr bezieht, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 46 II Nr. 1 EStG). Häufig ergibt sich eine Steuernachzahlung — entsprechende Rücklagen sollten gebildet werden, etwa 5–15 % der Lohnersatzsumme als Faustregel.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Leistungen lösen den Progressionsvorbehalt aus?⌄
ALG I, Kurzarbeitergeld, Eltern-, Kranken-, Mutterschafts-, Insolvenz-, Übergangs-, Verletzten- und Krankentagegeld der GKV (§ 32b I Nr. 1 EStG).
Welche Leistungen sind ausgenommen?⌄
Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Kindergeld, BAföG-Zuschuss und seit 2026 die Aktivrente nach § 3 Nr. 14a EStG.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?⌄
Ja, sobald die Summe steuerfreier Lohnersatzleistungen 410 €/Jahr übersteigt (§ 46 II Nr. 1 EStG).
Wie hoch wird die Nachzahlung?⌄
Faustregel 5–15 % der Lohnersatzsumme, je nach übrigem Einkommen. Bei niedrigem zvE kann der Effekt gering ausfallen, im Spitzensatz nahezu vollständig (42 %).
Wie wirkt sich Splitting aus?⌄
Bei Zusammenveranlagung wird der Gesamtbetrag halbiert, der ESt-Tarif darauf angewendet und das Ergebnis verdoppelt — der Effekt fällt meist geringer aus als bei Einzelveranlagung.
Kann ich den Effekt vermeiden?⌄
Nein, der Progressionsvorbehalt ist gesetzlich zwingend. Senken kannst du nur dein übriges zvE, z. B. durch zusätzliche Vorsorgeaufwendungen oder Spenden.
Wirkt der Progressionsvorbehalt auf den Soli?⌄
Indirekt ja: Da Soli auf die festgesetzte ESt erhoben wird, steigt er bei höherer ESt entsprechend mit.
Was ist mit Kirchensteuer?⌄
Auch sie folgt der erhöhten ESt — 8 % bzw. 9 % des Mehrbetrags.
Wirken auch ausländische Einkünfte mit?⌄
Ja, nach DBA freigestellte Auslandseinkünfte unterliegen meist dem positiven Progressionsvorbehalt (§ 32b I Nr. 3 EStG).
Wie weise ich den Lohnersatz nach?⌄
Die Auszahlstelle (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Familienkasse) übermittelt die Summe elektronisch ans Finanzamt. Eine eigene Bescheinigung wird zugesandt — Anlage-N bzw. Hauptvordruck Mantelbogen.
Was ist der negative Progressionsvorbehalt?⌄
Wenn ausländische Einkünfte negativ sind oder Verluste anfallen — sie senken dann den Steuersatz auf das Inlandseinkommen.
Greift der Vorbehalt auch bei Aktivrente?⌄
Nein. Die ab 2026 eingeführte Aktivrente nach § 3 Nr. 14a EStG (bis 2 000 €/Monat) ist ausdrücklich vom Progressionsvorbehalt ausgenommen.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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