Homeoffice-Pauschale & Arbeitszimmer Rechner
Tagespauschale oder häusliches Arbeitszimmer? Der Rechner vergleicht beide Wege und zeigt, wie viel Steuer du sparst.
Beispielrechnung
120 Homeoffice-Tage × 6 € = 720 €; mit 800 € weiteren Werbungskosten liegen 290 € über dem Pauschbetrag – Ersparnis rund 93 €.
So funktioniert der Homeoffice-Pauschale
Die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG beträgt 6 Euro je Arbeitstag im Homeoffice, höchstens 1.260 Euro im Jahr – das entspricht 210 Tagen. Sie gilt ohne Nachweis eines separaten Raums, du musst lediglich die Tage glaubhaft machen.
Das häusliche Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn es den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet und ein abgeschlossener, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum ist. Dann kannst du wahlweise die Jahrespauschale von 1.260 Euro oder die tatsächlichen anteiligen Kosten ansetzen – Miete oder Abschreibung, Nebenkosten, Strom, Heizung und Renovierung, verteilt nach Flächenanteil.
Beide Beträge zählen zu den Werbungskosten. Steuerlich wirken sie erst, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Rechne deshalb Fahrten, Arbeitsmittel und Fortbildung mit ein.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Tagespauschale und Pendlerpauschale kombinieren?⌄
Für denselben Tag grundsätzlich nicht. Ausnahme: Wenn dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind beide für denselben Tag möglich.
Brauche ich ein eigenes Zimmer?⌄
Für die Tagespauschale nein – der Küchentisch genügt. Für das Arbeitszimmer ja, es muss ein abgeschlossener und nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum sein.
Wie weise ich die Tage nach?⌄
Eine formlose Aufstellung oder ein Kalender mit den Homeoffice-Tagen reicht in der Regel; eine Bestätigung des Arbeitgebers hilft bei Rückfragen.
Zählen Schreibtisch und Bürostuhl extra?⌄
Ja, Arbeitsmittel sind zusätzlich absetzbar – bis 800 Euro netto sofort, darüber verteilt über die Nutzungsdauer.
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