Handwerkerleistungen Rechner (§ 35a EStG)
20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Steuer abziehen: Der Rechner ermittelt deine Steuerermäßigung nach § 35a EStG inklusive aller Höchstbeträge.
Beispielrechnung
3.000 € Handwerker-Lohnanteil und 1.200 € Gartenpflege: 600 € plus 240 € = 840 € Steuerermäßigung.
So funktioniert der Handwerkerbonus
§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung, die direkt von der Steuerschuld abgezogen wird – nicht vom Einkommen. Das macht sie deutlich wertvoller als einen normalen Abzug. Drei Töpfe existieren nebeneinander: Handwerkerleistungen (20 Prozent, maximal 1.200 Euro), haushaltsnahe Dienstleistungen (20 Prozent, maximal 4.000 Euro) und haushaltsnahe Minijobs (20 Prozent, maximal 510 Euro).
Begünstigt sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, niemals Material. Lass dir den Lohnanteil deshalb in der Rechnung gesondert ausweisen. Absolute Voraussetzung: Rechnung und unbare Zahlung. Barzahlung schließt die Ermäßigung aus (§ 35a Abs. 5 EStG) – auch mit Quittung.
Weil nicht ausgeschöpfte Höchstbeträge verfallen, lohnt es sich, größere Maßnahmen über zwei Kalenderjahre zu verteilen oder Abschlagszahlungen zu steuern. Auch Mieter profitieren: Der in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesene Anteil für Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege oder Schornsteinfeger zählt mit.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist begünstigt, was nicht?⌄
Begünstigt sind Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten für Leistungen im Haushalt. Materialkosten und Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen.
Gilt das auch für Mieter?⌄
Ja. Der in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesene Anteil für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann geltend gemacht werden.
Warum darf ich nicht bar zahlen?⌄
Der Gesetzgeber will Schwarzarbeit verhindern. Ohne Überweisungsbeleg wird die Ermäßigung gestrichen – unabhängig von der Rechnung.
Kann ich Beträge ins nächste Jahr übertragen?⌄
Nein, nicht genutzte Höchstbeträge verfallen. Größere Aufträge lassen sich aber durch Zahlungszeitpunkte auf zwei Jahre verteilen.
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