📑Steuern

Handwerkerleistungen Rechner (§ 35a EStG)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Steuer abziehen: Der Rechner ermittelt deine Steuerermäßigung nach § 35a EStG inklusive aller Höchstbeträge.

🔀 Szenarien vergleichen
Zwei Berechnungen nebeneinander — ideal, um Szenarien direkt zu vergleichen.

Beispielrechnung

3.000 € Handwerker-Lohnanteil und 1.200 € Gartenpflege: 600 € plus 240 € = 840 € Steuerermäßigung.

So funktioniert der Handwerkerbonus

§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung, die direkt von der Steuerschuld abgezogen wird – nicht vom Einkommen. Das macht sie deutlich wertvoller als einen normalen Abzug. Drei Töpfe existieren nebeneinander: Handwerkerleistungen (20 Prozent, maximal 1.200 Euro), haushaltsnahe Dienstleistungen (20 Prozent, maximal 4.000 Euro) und haushaltsnahe Minijobs (20 Prozent, maximal 510 Euro).

Begünstigt sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, niemals Material. Lass dir den Lohnanteil deshalb in der Rechnung gesondert ausweisen. Absolute Voraussetzung: Rechnung und unbare Zahlung. Barzahlung schließt die Ermäßigung aus (§ 35a Abs. 5 EStG) – auch mit Quittung.

Weil nicht ausgeschöpfte Höchstbeträge verfallen, lohnt es sich, größere Maßnahmen über zwei Kalenderjahre zu verteilen oder Abschlagszahlungen zu steuern. Auch Mieter profitieren: Der in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesene Anteil für Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege oder Schornsteinfeger zählt mit.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist begünstigt, was nicht?

Begünstigt sind Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten für Leistungen im Haushalt. Materialkosten und Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen.

Gilt das auch für Mieter?

Ja. Der in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesene Anteil für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann geltend gemacht werden.

Warum darf ich nicht bar zahlen?

Der Gesetzgeber will Schwarzarbeit verhindern. Ohne Überweisungsbeleg wird die Ermäßigung gestrichen – unabhängig von der Rechnung.

Kann ich Beträge ins nächste Jahr übertragen?

Nein, nicht genutzte Höchstbeträge verfallen. Größere Aufträge lassen sich aber durch Zahlungszeitpunkte auf zwei Jahre verteilen.

Weitere Rechner aus Steuern

War diese Seite hilfreich?