Gewerbesteuer-Rechner
Berechne die Gewerbesteuer aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl 3,5 % und kommunalem Hebesatz – inkl. Freibetrag 24.500 € für Personenunternehmen.
Beispielrechnung
Einzelunternehmer mit 80.000 € Gewinn, Hebesatz 400 %: (80.000 − 24.500) × 3,5 % × 4 = 7.770 € Gewerbesteuer.
So funktioniert der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Realsteuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Sie wird in zwei Stufen berechnet: Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl = Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde.
Personenunternehmen (Einzelunternehmer, GbR, OHG, KG) erhalten einen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
Personengesellschaften können die Gewerbesteuer pauschal mit dem Faktor 4,0 auf die Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von ca. 400 % bleibt damit effektiv keine Mehrbelastung – darüber hinaus wird Gewerbesteuer zur tatsächlichen Belastung.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Hebesätze sind üblich?⌄
Mindestens 200 %, im Schnitt 350–450 %. München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %. Steueroasen wie Monheim am Rhein zeitweise nur 250 %.
Wer zahlt Gewerbesteuer?⌄
Alle Gewerbebetriebe (§ 2 GewStG). Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Künstler) sind nach § 18 EStG befreit, ebenso reine Vermögensverwaltung.
Wie wirkt § 35 EStG?⌄
Personenunternehmer dürfen 4× den Steuermessbetrag von ihrer Einkommensteuer abziehen – bis Hebesatz 400 % bleibt netto kaum Belastung. Bei Hebesätzen über 400 % entsteht eine Mehrbelastung.
Wann ist die Gewerbesteuererklärung fällig?⌄
Bis 31. Juli des Folgejahres ohne Steuerberater, bis Ende Februar im übernächsten Jahr mit Berater (§ 149 AO). Vorauszahlungen quartalsweise (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.).
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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