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Gewerbesteuer-Rechner

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Berechne die Gewerbesteuer aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl 3,5 % und kommunalem Hebesatz – inkl. Freibetrag 24.500 € für Personenunternehmen.

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Beispielrechnung

Einzelunternehmer mit 80.000 € Gewinn, Hebesatz 400 %: (80.000 − 24.500) × 3,5 % × 4 = 7.770 € Gewerbesteuer.

So funktioniert der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Realsteuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Sie wird in zwei Stufen berechnet: Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl = Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde.

Personenunternehmen (Einzelunternehmer, GbR, OHG, KG) erhalten einen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.

Personengesellschaften können die Gewerbesteuer pauschal mit dem Faktor 4,0 auf die Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von ca. 400 % bleibt damit effektiv keine Mehrbelastung – darüber hinaus wird Gewerbesteuer zur tatsächlichen Belastung.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Hebesätze sind üblich?

Mindestens 200 %, im Schnitt 350–450 %. München 490 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %. Steueroasen wie Monheim am Rhein zeitweise nur 250 %.

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Alle Gewerbebetriebe (§ 2 GewStG). Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Künstler) sind nach § 18 EStG befreit, ebenso reine Vermögensverwaltung.

Wie wirkt § 35 EStG?

Personenunternehmer dürfen 4× den Steuermessbetrag von ihrer Einkommensteuer abziehen – bis Hebesatz 400 % bleibt netto kaum Belastung. Bei Hebesätzen über 400 % entsteht eine Mehrbelastung.

Wann ist die Gewerbesteuererklärung fällig?

Bis 31. Juli des Folgejahres ohne Steuerberater, bis Ende Februar im übernächsten Jahr mit Berater (§ 149 AO). Vorauszahlungen quartalsweise (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.).

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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