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Fahrtkostenrechner für Dienstreisen

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Wer beruflich mit dem eigenen Auto unterwegs ist, kann 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer absetzen – deutlich mehr als bei der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg. Der Fahrtkostenrechner addiert Kilometerpauschale und Verpflegungsmehraufwand und schätzt die Steuerersparnis.

Für Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug gilt die Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenem Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG). Nicht zu verwechseln mit der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg – dafür gibt es den Pendlerpauschale-Rechner.

Beispielrechnung

12 Dienstreisen à 120 km Hin- und Rückfahrt ergeben 2.880 km und 864 € Fahrtkosten. Mit zehn Tagen über acht Stunden und zwei ganzen Tagen kommen 196 € Verpflegungspauschale hinzu.

So funktioniert der Fahrtkosten

Bei Auswärtstätigkeiten – also Dienstreisen, Kundenterminen oder Fortbildungen außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte – gilt die Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenem Kilometer nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG. Hin- und Rückweg zählen also beide.

Davon zu unterscheiden ist die Entfernungspauschale für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte: Dort zählt nur die einfache Strecke mit 0,30 € je Kilometer, ab dem 21. Kilometer mit 0,38 €. Dafür gibt es den separaten Pendlerpauschale-Rechner.

Zusätzlich absetzbar ist der Verpflegungsmehraufwand: 14 € bei mehr als acht Stunden Abwesenheit sowie für An- und Abreisetage mit Übernachtung, 28 € bei ganztägiger Abwesenheit. Erstattet der Arbeitgeber diese Beträge steuerfrei, entfällt der Werbungskostenabzug.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Cent pro Kilometer kann ich absetzen?

Bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, bei Motorrad oder Moped 0,20 Euro. Hin- und Rückfahrt zählen beide.

Was ist der Unterschied zur Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale gilt nur für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte und berücksichtigt lediglich die einfache Entfernung. Bei Dienstreisen zählt jeder gefahrene Kilometer.

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale?

14 Euro bei mehr als acht Stunden Abwesenheit und 28 Euro bei ganztägiger Abwesenheit. An- und Abreisetage mit Übernachtung werden mit 14 Euro angesetzt.

Was gilt bei Erstattung durch den Arbeitgeber?

Steuerfrei erstattete Beträge dürfen nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Nur die Differenz zu den zulässigen Pauschalen ist absetzbar.

Brauche ich ein Fahrtenbuch?

Für den Werbungskostenabzug reicht eine nachvollziehbare Aufstellung mit Datum, Ziel, Anlass und Kilometern. Ein förmliches Fahrtenbuch ist nur beim Dienstwagen nötig.

Kann ich statt der Pauschale die echten Kosten ansetzen?

Ja, wenn du die tatsächlichen Kilometerkosten des Fahrzeugs nachweist. Das lohnt sich vor allem bei teuren Fahrzeugen mit geringer Jahresfahrleistung.

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