Fahrtkostenrechner für Dienstreisen
Wer beruflich mit dem eigenen Auto unterwegs ist, kann 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer absetzen – deutlich mehr als bei der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg. Der Fahrtkostenrechner addiert Kilometerpauschale und Verpflegungsmehraufwand und schätzt die Steuerersparnis.
Beispielrechnung
12 Dienstreisen à 120 km Hin- und Rückfahrt ergeben 2.880 km und 864 € Fahrtkosten. Mit zehn Tagen über acht Stunden und zwei ganzen Tagen kommen 196 € Verpflegungspauschale hinzu.
So funktioniert der Fahrtkosten
Bei Auswärtstätigkeiten – also Dienstreisen, Kundenterminen oder Fortbildungen außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte – gilt die Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenem Kilometer nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG. Hin- und Rückweg zählen also beide.
Davon zu unterscheiden ist die Entfernungspauschale für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte: Dort zählt nur die einfache Strecke mit 0,30 € je Kilometer, ab dem 21. Kilometer mit 0,38 €. Dafür gibt es den separaten Pendlerpauschale-Rechner.
Zusätzlich absetzbar ist der Verpflegungsmehraufwand: 14 € bei mehr als acht Stunden Abwesenheit sowie für An- und Abreisetage mit Übernachtung, 28 € bei ganztägiger Abwesenheit. Erstattet der Arbeitgeber diese Beträge steuerfrei, entfällt der Werbungskostenabzug.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Cent pro Kilometer kann ich absetzen?⌄
Bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, bei Motorrad oder Moped 0,20 Euro. Hin- und Rückfahrt zählen beide.
Was ist der Unterschied zur Pendlerpauschale?⌄
Die Pendlerpauschale gilt nur für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte und berücksichtigt lediglich die einfache Entfernung. Bei Dienstreisen zählt jeder gefahrene Kilometer.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale?⌄
14 Euro bei mehr als acht Stunden Abwesenheit und 28 Euro bei ganztägiger Abwesenheit. An- und Abreisetage mit Übernachtung werden mit 14 Euro angesetzt.
Was gilt bei Erstattung durch den Arbeitgeber?⌄
Steuerfrei erstattete Beträge dürfen nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Nur die Differenz zu den zulässigen Pauschalen ist absetzbar.
Brauche ich ein Fahrtenbuch?⌄
Für den Werbungskostenabzug reicht eine nachvollziehbare Aufstellung mit Datum, Ziel, Anlass und Kilometern. Ein förmliches Fahrtenbuch ist nur beim Dienstwagen nötig.
Kann ich statt der Pauschale die echten Kosten ansetzen?⌄
Ja, wenn du die tatsächlichen Kilometerkosten des Fahrzeugs nachweist. Das lohnt sich vor allem bei teuren Fahrzeugen mit geringer Jahresfahrleistung.
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