👵Rente & Vorsorge

Mütterrente-Rechner (Kindererziehungszeiten)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Wie viel mehr Rente bringen Kindererziehungszeiten? Der Mütterrente-Rechner zeigt die Entgeltpunkte und den monatlichen Rentenanspruch nach § 56 SGB VI.

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Beispielrechnung

2 Kinder vor 1992 + 1 Kind ab 1992: 8 Entgeltpunkte → ca. 326 EUR/Monat zusaetzliche Rente.

So funktioniert der Mütterrente

Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI werden bei der Rentenberechnung als Beitragszeiten angerechnet. Pro Kind geboren vor 1992 gibt es seit 1.1.2019 (Muetterrente II) 2,5 EP (entspricht 30 Monaten Kindererziehung). Pro Kind geboren ab 1992 bis zu 3,0 EP (36 Monate).

Die Anrechnung erfolgt automatisch bei der DRV. Standardmaessig wird die Mutter beruecksichtigt; eine uebereinstimmende Erklaerung kann die Anrechnung dem Vater zuordnen (§ 56 III SGB VI).

Achtung: Die Kindererziehungszeit wird grundsaetzlich beim Elternteil anerkannt, das das Kind ueberwiegend erzogen hat – auch wenn dies nicht die Mutter war.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist Mütterrente II?

Erweiterung 2019: Auch für Kinder vor 1992 gibt es jetzt 2,5 statt 2,0 EP – also ein halber EP mehr je Kind.

Wer bekommt die Punkte?

Standardmaessig die Mutter. Per Antrag (übereinstimmender Erklärung) auf den Vater übertragbar.

Gilt das auch für Adoptiv- und Pflegekinder?

Ja, sofern das Kind im Haushalt aufgenommen und erzogen wurde.

Muss ich Antrag stellen?

Nein, bei deutscher Geburt automatische Anrechnung. Bei Auslandsgeburt oder Adoption ggf. Antrag bei der DRV.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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