👵Rente & Vorsorge

Flexirenten-Rechner

Zuletzt geprüft: 01.07.2025

Die Flexirente erlaubt es, Rente und Arbeit zu kombinieren: Teilrente beziehen, unbegrenzt hinzuverdienen und durch weitere Beiträge die spätere Rente erhöhen. Der Rechner zeigt Teilrente, monatliches Gesamteinkommen und das Rentenplus durch Weiterarbeit.

🔀 Szenarien vergleichen
Zwei Berechnungen nebeneinander — ideal, um Szenarien direkt zu vergleichen.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr; der Verdienst kürzt die Rente also nicht. Abschlag: 0,3 % je Monat vorzeitigem Bezug (maximal 14,4 %), Zuschlag: 0,5 % je Monat Aufschub. Beiträge aus Weiterarbeit erhöhen die Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres.

Beispielrechnung

1.600 € Vollrente, zwei Jahre vorgezogen (7,2 % Abschlag), davon 50 % als Teilrente plus 30.000 € Jahresbrutto: rund 3.242 € pro Monat – und zwei weitere Beitragsjahre bringen etwa 48 €mehr Rente.

So funktioniert der Flexirente

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Wer vorzeitig in Rente geht, darf unbegrenzt weiterarbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Teilrente bleibt trotzdem interessant, weil ein geringerer Rentenanteil auch die Steuerlast senkt.

Der Abschlag für vorzeitigen Bezug beträgt 0,3 % je Monat, maximal 14,4 % bei 48 Monaten. Umgekehrt bringt jeder Monat Aufschub nach der Regelaltersgrenze einen Zuschlag von 0,5 %. Beides gilt lebenslang.

Wer neben der Rente sozialversicherungspflichtig arbeitet, erwirbt weitere Entgeltpunkte: Das Bruttoentgelt geteilt durch das Durchschnittsentgelt ergibt die Punkte pro Jahr, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert die zusätzliche Monatsrente. Die Erhöhung wird jeweils zum 1. Juli des Folgejahres wirksam. Zusätzlich lassen sich Abschläge ab 50 durch eine Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI abmildern.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich neben der Rente unbegrenzt verdienen?

Ja, bei Altersrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen seit dem 1. Januar 2023 vollständig entfallen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Grenzen.

Was bringt eine Teilrente?

Sie senkt die steuerpflichtige Rente und lässt einen Teil des Anspruchs weiter wachsen. Der nicht bezogene Teil unterliegt zudem keinem zusätzlichen Abschlag.

Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn?

0,3 Prozent je Monat des vorzeitigen Bezugs, maximal 14,4 Prozent bei vier Jahren. Der Abschlag bleibt lebenslang bestehen.

Erhöht Weiterarbeit meine Rente?

Ja, aus den weiter gezahlten Beiträgen entstehen zusätzliche Entgeltpunkte. Die Rente wird jeweils zum 1. Juli des Folgejahres neu berechnet.

Kann ich Abschläge ausgleichen?

Ab dem 50. Lebensjahr sind Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI möglich. Die Rentenversicherung nennt den genauen Betrag in der Auskunft nach Formular V0210.

Zahle ich als Rentner weiter Beiträge?

Bei Beschäftigung vor der Regelaltersgrenze ja. Danach entfällt der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung, es sei denn, man verzichtet ausdrücklich auf die Versicherungsfreiheit.

Weitere Rechner aus Rente & Vorsorge

War diese Seite hilfreich?