Erwerbsminderungsrente-Rechner (§ 43 SGB VI)
Wie hoch fällt meine Erwerbsminderungsrente aus? Der Rechner ermittelt volle und teilweise EM-Rente nach § 43 SGB VI inkl. Abschlag und Zugangsfaktor.
Beispielrechnung
28 Entgeltpunkte (inkl. Zurechnungszeit), volle EM-Rente, Beginn mit 60: brutto ca. 1 020 EUR/Monat nach 10,8 % Abschlag.
So funktioniert der EM-Rente
Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte, die weniger als 3 Stunden taeglich arbeiten koennen (§ 43 II SGB VI). Wer noch 3 bis < 6 Stunden taeglich erwerbsfaehig ist, bekommt die halbe (teilweise) EM-Rente (§ 43 I SGB VI).
Berechnung: Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor × Zugangsfaktor. Der Rentenartfaktor ist 1,0 (voll) bzw. 0,5 (teilweise). Der Zugangsfaktor wird bei Renteneintritt vor 65 um 0,003 je Monat (max. 0,108 = 10,8 %) gemindert.
Eine Zurechnungszeit bis zur Regelaltersgrenze (aktuell bis 67 Jahre wachsend) wird fiktiv als Beitragszeit angerechnet. Seit 2023 erleichterte Hinzuverdienstgrenzen: bei voller EM-Rente bis 18.558,75 € (2025) ohne Anrechnung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann habe ich Anspruch auf EM-Rente?⌄
5 Jahre Wartezeit + 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Ausnahme: Berufsanfaenger und Wehrdienstgeschaedigte.
Wie viel darf ich hinzuverdienen?⌄
Volle EM-Rente: 18.558,75 € pro Jahr (2025). Teilweise EM-Rente: individuelle Hinzuverdienstgrenze nach EP des Versicherten.
Wird EM-Rente besteuert?⌄
Ja, mit dem Besteuerungsanteil des Jahres des Rentenbeginns – analog Altersrente (§ 22 EStG).
Was ist die Zurechnungszeit?⌄
Fiktive Beitragszeit zwischen Rentenbeginn und Regelaltersgrenze. Sorgt dafür, dass junge Erkrankte nicht durch wenige Beitragsjahre benachteiligt werden.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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