⚖️Recht

Zugewinnausgleich-Rechner (§§ 1373–1378 BGB)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Wer zahlt bei der Scheidung wie viel? Der Zugewinnausgleich-Rechner ermittelt nach §§ 1373 bis 1378 BGB den Zugewinn beider Ehegatten aus Anfangs- und Endvermögen — inklusive Indexierung des Anfangsvermögens, privilegiertem Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung und der Kappung nach § 1378 Abs. 2 BGB.

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Auch negativ möglich (Schulden, § 1374 Abs. 3 BGB).

Beispielrechnung

Partner A: 5.000 € Anfangs-, 80.000 € Endvermögen. Partner B: −3.000 € Anfangs-, 30.000 € Endvermögen. Die Ausgleichsforderung von A an B beträgt rund 20.000 €.

So funktioniert der Zugewinnausgleich

In der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen beider Ehegatten getrennt. Erst bei Scheidung wird verglichen, wer während der Ehe mehr hinzugewonnen hat. Die Hälfte der Differenz steht dem anderen als Ausgleichsforderung in Geld zu.

Das Anfangsvermögen wird mit dem Verbraucherpreisindex auf den Stichtag hochgerechnet, damit nur der reale Zuwachs zählt. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe gelten als privilegierter Erwerb und werden dem Anfangsvermögen zugerechnet — nur ihre Wertsteigerung ist ausgleichspflichtig.

Maßgeblicher Stichtag für das Endvermögen ist die Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB), nicht die Trennung. Die Forderung ist zudem auf das vorhandene Vermögen des Ausgleichspflichtigen begrenzt (§ 1378 Abs. 2 BGB).

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die Zugewinngemeinschaft?

Der gesetzliche Güterstand, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Das Vermögen bleibt während der Ehe getrennt, nur der Zuwachs wird bei Scheidung ausgeglichen.

Welcher Stichtag gilt für das Endvermögen?

Die Zustellung des Scheidungsantrags nach § 1384 BGB. Vermögensänderungen nach diesem Datum spielen für die Berechnung keine Rolle mehr.

Zählen Erbschaften zum Zugewinn?

Nein. Erbschaften und Schenkungen werden als privilegierter Erwerb dem Anfangsvermögen zugerechnet. Ausgleichspflichtig ist nur ihre Wertsteigerung während der Ehe.

Was passiert mit Schulden?

Ein negatives Anfangsvermögen ist seit 2009 möglich (§ 1374 Abs. 3 BGB). Wer Schulden abbaut, erzielt dadurch ebenfalls Zugewinn.

Kann die Forderung begrenzt werden?

Ja. Nach § 1378 Abs. 2 BGB ist sie auf das am Stichtag vorhandene Vermögen des Ausgleichspflichtigen gedeckelt.

Wann verjährt der Anspruch?

Drei Jahre ab Kenntnis von der Rechtskraft der Scheidung, spätestens 30 Jahre nach Rechtskraft (§§ 195, 199 BGB).

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