⚖️Recht

Elternunterhalt-Rechner (Angehörigen-Entlastungsgesetz)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen? Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem eigenen Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro. Der Rechner prüft die Grenze, ermittelt das bereinigte Nettoeinkommen und berechnet den zumutbaren Unterhaltsbeitrag nach Abzug des Selbstbehalts.

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Grenze nach § 94 Abs. 1a SGB XII: 100.000,00 € pro Jahr.

Beispielrechnung

110.000 € Jahresbrutto, 4.800 € bereinigtes Netto, Selbstbehalt 2.650 €: Vom Überschuss sind rund 1.075 € pro Monat als Elternunterhalt zumutbar.

So funktioniert der Elternunterhalt

Seit dem 1. Januar 2020 gilt die 100.000-Euro-Grenze: Das Sozialamt kann Unterhalt von Kindern nur verlangen, wenn deren Jahresbruttoeinkommen diese Schwelle überschreitet. Die Grenze gilt je Kind einzeln; das Einkommen des Ehepartners bleibt außen vor.

Wird die Grenze überschritten, folgt die klassische Unterhaltsberechnung: Vom Nettoeinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen, Kredite, Altersvorsorge (bis 5 % des Bruttos zusätzlich zur gesetzlichen Rente) und weitere Verbindlichkeiten abgezogen. Vom verbleibenden Betrag bleibt der Selbstbehaltunangetastet — aktuell 2.650 € für Alleinstehende, rund 4.200 € mit Ehepartner.

Vom Überschuss darüber sind in der Regel 50 % als Unterhalt einzusetzen. Eigenes Vermögen muss nur eingeschränkt verwertet werden; selbstgenutztes Wohneigentum und angemessene Altersvorsorge bleiben geschützt.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann muss ich Elternunterhalt zahlen?

Erst ab einem eigenen Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro. Darunter darf das Sozialamt keinen Unterhalt verlangen, seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020.

Zählt das Einkommen meines Ehepartners mit?

Nein, für die 100.000-Euro-Grenze zählt nur das eigene Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Für die Höhe des Selbstbehalts spielt der Familienstand aber eine Rolle.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Aktuell 2.650 Euro monatlich für Alleinstehende, mit Ehepartner rund 4.200 Euro. Der Betrag wird regelmäßig angepasst und schützt den eigenen Lebensstandard.

Muss ich mein Vermögen einsetzen?

Nur eingeschränkt. Selbstgenutztes Wohneigentum, angemessene Altersvorsorge und ein Notgroschen bleiben geschützt.

Welche Abzüge sind möglich?

Berufsbedingte Aufwendungen, Kreditraten, Krankenversicherung sowie zusätzliche Altersvorsorge bis 5 Prozent des Bruttoeinkommens.

Gilt die Grenze auch für Enkel?

Enkel sind grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig für Großeltern, solange Kinder vorhanden sind. Die Pflicht trifft die nähere Verwandtschaftslinie zuerst.

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