Elternunterhalt-Rechner (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen? Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem eigenen Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro. Der Rechner prüft die Grenze, ermittelt das bereinigte Nettoeinkommen und berechnet den zumutbaren Unterhaltsbeitrag nach Abzug des Selbstbehalts.
Beispielrechnung
110.000 € Jahresbrutto, 4.800 € bereinigtes Netto, Selbstbehalt 2.650 €: Vom Überschuss sind rund 1.075 € pro Monat als Elternunterhalt zumutbar.
So funktioniert der Elternunterhalt
Seit dem 1. Januar 2020 gilt die 100.000-Euro-Grenze: Das Sozialamt kann Unterhalt von Kindern nur verlangen, wenn deren Jahresbruttoeinkommen diese Schwelle überschreitet. Die Grenze gilt je Kind einzeln; das Einkommen des Ehepartners bleibt außen vor.
Wird die Grenze überschritten, folgt die klassische Unterhaltsberechnung: Vom Nettoeinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen, Kredite, Altersvorsorge (bis 5 % des Bruttos zusätzlich zur gesetzlichen Rente) und weitere Verbindlichkeiten abgezogen. Vom verbleibenden Betrag bleibt der Selbstbehaltunangetastet — aktuell 2.650 € für Alleinstehende, rund 4.200 € mit Ehepartner.
Vom Überschuss darüber sind in der Regel 50 % als Unterhalt einzusetzen. Eigenes Vermögen muss nur eingeschränkt verwertet werden; selbstgenutztes Wohneigentum und angemessene Altersvorsorge bleiben geschützt.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann muss ich Elternunterhalt zahlen?⌄
Erst ab einem eigenen Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro. Darunter darf das Sozialamt keinen Unterhalt verlangen, seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020.
Zählt das Einkommen meines Ehepartners mit?⌄
Nein, für die 100.000-Euro-Grenze zählt nur das eigene Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Für die Höhe des Selbstbehalts spielt der Familienstand aber eine Rolle.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?⌄
Aktuell 2.650 Euro monatlich für Alleinstehende, mit Ehepartner rund 4.200 Euro. Der Betrag wird regelmäßig angepasst und schützt den eigenen Lebensstandard.
Muss ich mein Vermögen einsetzen?⌄
Nur eingeschränkt. Selbstgenutztes Wohneigentum, angemessene Altersvorsorge und ein Notgroschen bleiben geschützt.
Welche Abzüge sind möglich?⌄
Berufsbedingte Aufwendungen, Kreditraten, Krankenversicherung sowie zusätzliche Altersvorsorge bis 5 Prozent des Bruttoeinkommens.
Gilt die Grenze auch für Enkel?⌄
Enkel sind grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig für Großeltern, solange Kinder vorhanden sind. Die Pflicht trifft die nähere Verwandtschaftslinie zuerst.
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