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Zuzahlungsbefreiung-Rechner 2026

Zuletzt geprüft: 01.01.2026

Berechne deine persönliche Belastungsgrenze nach § 62 SGB V und prüfe, ab wann dich die Krankenkasse für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreien muss.

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Alle Einnahmen des Haushalts: Bruttolohn, Renten, Miet- und Kapitaleinkünfte, Elterngeld, Krankengeld.

Die 1 %-Grenze gilt bei schwerwiegender chronischer Erkrankung in Dauerbehandlung (mindestens ein Arztbesuch pro Quartal seit einem Jahr) plus Pflegegrad 3–5, GdB/MdE ≥ 60 % oder notwendiger Dauertherapie (Chroniker-Richtlinie des G-BA).

Beispielrechnung

Alleinstehend, 36.000 € Bruttoeinnahmen, nicht chronisch krank: Belastungsgrenze 720 € pro Jahr (2 %). Als chronisch Kranker sind es nur 360 €.

So funktioniert der Zuzahlungsbefreiung

Niemand muss unbegrenzt zuzahlen. Nach § 62 SGB V liegt die Belastungsgrenze bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für schwerwiegend chronisch Kranke in Dauerbehandlung bei 1 %. Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Kalenderjahres aus; zu viel Gezahltes wird erstattet.

Maßgeblich sind die Einnahmen des gesamten Haushalts. Davon abgezogen werden 2026 7.119 € für den ersten Angehörigen (15 % der Bezugsgröße), 4.746 € für jede weitere Person (10 %) und 9.756 € pro Kind (Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG). Bei Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe zählt allein die Regelbedarfsstufe 1 (563 €/Monat) als Bemessungsgrundlage – die Grenze liegt dann bei 135,12 € bzw. 67,56 €.

Mitgezählt werden alle Zuzahlungen nach § 61 SGB V: Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus und Reha (10 € pro Tag), Fahrkosten und häusliche Krankenpflege. Nicht mitgezählt werden Zahnersatz-Eigenanteile, Aufzahlungen über dem Festbetrag, IGeL- und Wahlleistungen. Quittungen also das ganze Jahr sammeln.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Belastungsgrenze 2026?

2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Haushalts, nach Abzug der Freibeträge für Partner und Kinder. Für schwerwiegend chronisch Kranke in Dauerbehandlung sind es 1 %.

Wer gilt als schwerwiegend chronisch krank?

Wer wegen derselben Krankheit seit mindestens einem Jahr mindestens einmal pro Quartal in Behandlung ist und zusätzlich Pflegegrad 3 bis 5, einen GdB/eine MdE von mindestens 60 % oder eine dauerhaft notwendige medizinische Versorgung hat (Chroniker-Richtlinie des G-BA).

Welche Freibeträge gelten 2026?

7.119 € für den ersten Angehörigen, 4.746 € für jede weitere erwachsene Person im Haushalt und 9.756 € pro Kind – Grundlage ist die Bezugsgröße von 47.460 € pro Jahr.

Welche Zuzahlungen zählen mit?

Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus (10 €/Tag, max. 28 Tage), Reha, Fahrkosten und häusliche Krankenpflege – jeweils nach § 61 SGB V.

Zählt Zahnersatz zur Belastungsgrenze?

Nein. Für Zahnersatz gilt die eigene Härtefallregelung des § 55 SGB V mit einer separaten Einkommensgrenze.

Wie beantrage ich die Befreiung?

Quittungen sammeln und zusammen mit Einkommensnachweisen bei der Krankenkasse einreichen. Alternativ kannst du die Belastungsgrenze im Voraus einzahlen und erhältst sofort eine Befreiungskarte für das ganze Jahr.

Bekomme ich zu viel gezahlte Zuzahlungen zurück?

Ja. Alles, was über der Belastungsgrenze liegt, erstattet die Krankenkasse auf Antrag – rückwirkend in der Regel bis zu vier Jahre.

Gilt die Befreiung auch für Familienangehörige?

Ja. Die Belastungsgrenze gilt für den gesamten Haushalt; mitversicherte Angehörige erhalten eine eigene Befreiungskarte.

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