Pflegeleistungen-Rechner 2026
Berechne alle Leistungen der Pflegeversicherung 2026 in einem Rechner: Pflegegeld, Sachleistung, Tages- und Nachtpflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel sowie den Leistungszuschlag im Pflegeheim.
Beispielrechnung
Pflegegrad 3, häusliche Pflege, 0 % Sachleistung, mit Entlastungsbetrag und Hilfsmitteln: 772 € pro Monat plus 3.539 € Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
So funktioniert der Pflegeleistungen
Die Pflegeversicherung zahlt nicht nur Pflegegeld. Wer alle Bausteine des SGB XI kombiniert, erhält deutlich mehr: Pflegegeld (§ 37) 347 € / 599 € / 800 € / 990 € für die Pflegegrade 2 bis 5, Pflegesachleistung (§ 36) 796 € / 1.497 € / 1.859 € / 2.299 €, dazu Tages- und Nachtpflege (§ 41) bis 2.085 € ohne Anrechnung auf das Pflegegeld.
Pflegegeld und Sachleistung lassen sich als Kombinationsleistung (§ 38) mischen: Wer 60 % der Sachleistung abruft, behält 40 % des Pflegegelds. Die Aufteilung bindet für sechs Monate. Unabhängig davon steht jedem Pflegegrad – auch Pflegegrad 1 – der Entlastungsbetrag von 131 € (§ 45b) zu, ebenso Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € (§ 40 Abs. 2) und bis 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme (§ 40 Abs. 4).
Seit dem 1. Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a): Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind frei kombinierbar, eine Vorpflegezeit ist nicht mehr nötig. Im Pflegeheim begrenzt der Leistungszuschlag (§ 43c) den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil: 15 % im ersten Jahr, 30 % ab dem 13., 50 % ab dem 25. und 75 % ab dem 37. Monat.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?⌄
Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € pro Monat. Die Beträge gelten unverändert seit dem 1.1.2025; die nächste reguläre Erhöhung ist für 2028 vorgesehen.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig bekommen?⌄
Ja, als Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistung genutzt wird – bei 40 % Sachleistung bleiben 60 % des Pflegegelds.
Wird Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?⌄
Nein. Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI kommen zusätzlich zum vollen Pflegegeld oder zur Sachleistung hinzu.
Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?⌄
Seit 1.7.2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als ein flexibler Topf von 3.539 € pro Jahr zur Verfügung (Pflegegrad 2 bis 5) – ohne Vorpflegezeit.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?⌄
Entlastungsbetrag 131 €, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 €, Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 €, Pflegeberatung sowie 131 € Zuschuss bei vollstationärer Pflege – aber kein Pflegegeld.
Wie hoch ist der Zuschlag im Pflegeheim?⌄
Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI senkt den pflegebedingten Eigenanteil um 15 % im ersten Jahr, 30 % ab dem 13., 50 % ab dem 25. und 75 % ab dem 37. Monat im Heim.
Verfällt der Entlastungsbetrag?⌄
Nicht sofort: Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar. Danach verfallen sie.
Bekomme ich Rentenpunkte für die Pflege von Angehörigen?⌄
Ja, wenn du mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegst und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig bist (§ 166 SGB VI).
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