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Pflegegeld-Rechner 2025

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Berechne Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombileistung je Pflegegrad nach den neuen Sätzen 2025 (SGB XI).

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Beispielrechnung

Pflegegrad 3, 0 % Sachleistung: 599 € Pflegegeld + Anspruch auf 1.497 € Sachleistung.

So funktioniert der Pflegegeld

Die Pflegeversicherung (SGB XI) zahlt seit 1.1.2025 erhöhte Sätze: Pflegegeld 347 € (PG2), 599 € (PG3), 800 € (PG4), 990 € (PG5). Pflegesachleistungen 796 € / 1.497 € / 1.859 € / 2.299 €.

Die Kombileistung erlaubt Mischformen: Wer 60 % der Sachleistungen verbraucht, erhält 40 % des Pflegegelds. Die Aufteilung bleibt 6 Monate verbindlich.

Zusätzlich: Entlastungsbetrag 131 € / Monat (alle Grade ab 1), Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr, Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr – ab 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € flexibel kombinierbar.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Pflegegeld gibt es 2025?

PG2: 347 €, PG3: 599 €, PG4: 800 €, PG5: 990 € pro Monat. PG1 erhält kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag.

Was ist Kombileistung?

Mischung aus Pflegegeld und Sachleistung, anteilig zur Inanspruchnahme. Wer 50 % der Sachleistung nutzt, bekommt 50 % des Pflegegelds.

Was ist der Entlastungsbetrag?

131 € monatlich (zweckgebunden) für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Auch PG1 hat Anspruch.

Wann gibt es Verhinderungspflege?

Wenn die pflegende Person verhindert ist (Urlaub, Krankheit). Bis zu 6 Wochen pro Jahr aus 1.685 €.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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