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Krankenkassen-Beitragsvergleich 2026

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Wie viel sparst du durch einen Kassenwechsel? Der Vergleich rechnet zwei Zusatzbeiträge gegeneinander – mit aktuellen Werten der gesetzlichen Krankenkassen.

🔀 Szenarien vergleichen
Zwei Berechnungen nebeneinander — ideal, um Szenarien direkt zu vergleichen.

Beispielrechnung

4.000 € brutto, Wechsel von 3,29 % auf 2,50 % Zusatzbeitrag: rund 190 € Ersparnis pro Jahr für den Arbeitnehmer.

So funktioniert der Krankenkassen-Vergleich

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bundeseinheitlich bei 14,6 Prozent. Unterschiede entstehen ausschließlich über den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der 2026 je nach Kasse zwischen etwa 2,5 und über 4 Prozent liegt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich beide Sätze paritätisch.

Berechnet wird immer nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wer darüber verdient, spart durch einen Wechsel den maximal möglichen Betrag. Freiwillig Versicherte und Selbstständige tragen den Beitrag allein – für sie verdoppelt sich die Ersparnis.

Der Wechsel ist nach zwölf Monaten Bindung mit zwei Monaten Frist zum Monatsende möglich, bei Beitragserhöhung sofort über das Sonderkündigungsrecht. Die Leistungen sind zu rund 95 Prozent gesetzlich vorgeschrieben – Unterschiede gibt es nur bei Satzungsleistungen wie Osteopathie, Zuschüssen zur Zahnreinigung oder Bonusprogrammen.

Häufige Fragen (FAQ)

Sind die Leistungen bei allen Kassen gleich?

Der Pflichtkatalog ist identisch. Unterschiede bestehen bei freiwilligen Satzungsleistungen, Bonusprogrammen und im Service.

Wie schnell kann ich wechseln?

Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft mit zwei Monaten Frist zum Monatsende. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du sofort kündigen.

Wer meldet den Wechsel?

Du meldest dich bei der neuen Kasse an, diese kündigt bei der alten. Dem Arbeitgeber reicht die Mitgliedsbescheinigung.

Was gilt für Selbstständige?

Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Satz selbst. Der Wechsel spart deshalb doppelt so viel wie bei Angestellten.

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