Freiwillige GKV-Rechner (Selbstständige)
Selbstständig oder freiwillig in der GKV versichert? Der Rechner ermittelt deinen monatlichen Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung 2026 inkl. Pflegebeitrag, Mindestbemessung und BBG nach § 240 SGB V.
Beispielrechnung
Selbstständig, Gewinn 2 500 €/Monat, ermäßigter Satz: KV ca. 423 €, PV ca. 105 € — Gesamt 528 €/Monat. Bei niedrigerem Einkommen greift Mindestbemessung (1 248,33 €).
So funktioniert der Freiwillige GKV
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung nach § 9 SGB V steht offen für hauptberuflich Selbstständige, Beamte, Studierende über 30 oder Personen mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 6 450 €/M). Der Beitrag bemisst sich auf alle Einnahmen (§ 240 SGB V): Arbeitseinkommen, Gewinn aus Gewerbebetrieb/Selbstständigkeit, Mieteinkünfte, Kapitalerträge und Versorgungsbezüge.
Mindestbemessung 2026: 1 248,33 €/Monat (1/3 der Bezugsgröße). Auch wer weniger verdient, zahlt mindestens darauf — daher belastet die freiwillige GKV gerade Existenzgründer überproportional. Sonderregel: Existenzgründer können auf Antrag die halbe Mindestbemessung beanspruchen (§ 240 IV 5 SGB V), was den Mindestbeitrag etwa halbiert.
Höchstbemessung = BBG KV 5 812,50 €/Monat. Beitragssatz: 14,6 % (allgemein, mit Krankengeldanspruch ab Tag 43) oder 14,0 % (ermäßigt, ohne KG). Selbstständige wählen meist den ermäßigten Satz und schließen optional einen Wahltarif KG. Hinzu kommen kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %) und Pflegeversicherung 3,6 % + 0,6 % Kinderlosenzuschlag.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer kann sich freiwillig in der GKV versichern?⌄
Hauptberuflich Selbstständige, Studierende über 30, Beamte, Personen über JAEG (6 450 €/M, 2026) und freiwillig nach Beendigung der Pflichtversicherung — Anmeldung binnen 3 Monaten.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag 2026?⌄
Auf Mindestbemessung 1 248,33 €: ca. 218 € KV ermäßigt + Zusatz + 50 € PV ≈ 270 €/Monat. Mit allgemeinem Satz inkl. KG-Wahl ca. 280 €.
Was ist die Höchstbemessung?⌄
5 812,50 €/Monat = BBG KV. Mehreinkommen bleibt beitragsfrei. Höchstbeitrag KV+PV ca. 1 250 €/Monat.
Werden Mieteinkünfte verbeitragt?⌄
Ja — alle Einnahmen, auch Vermietung, Kapitalerträge und Versorgungsbezüge fließen in die Bemessung (§ 240 SGB V, Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler).
Allgemein oder ermäßigt — was wählen?⌄
Wer Krankengeld ab Tag 43 wünscht, zahlt 14,6 %. Wer privat absichert (z. B. Krankentagegeldversicherung), zahlt 14,0 %.
Existenzgründer — Sonderregel?⌄
Auf Antrag halbe Mindestbemessung (= ca. 624 €), wenn Förderung Bundesagentur für Arbeit oder GKV-Anschubregelung greift. Befristet auf 3 Jahre.
Bekommen freiwillig Versicherte AG-Zuschuss?⌄
Ja, wenn der Versicherte sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (über JAEG): bis zu 50 % des Beitrags, max. die Hälfte des AG-Anteils GKV (§ 257 II SGB V).
Wechsel von PKV zur GKV?⌄
Nur unter strengen Voraussetzungen: Senkung des Bruttos unter JAEG, Eintritt einer Familienversicherung, Eintritt in versicherungspflichtige Beschäftigung — und nur vor 55. Lebensjahr (§ 6 IIIa SGB V).
Pflegebeitrag freiwillig — gleicher Satz?⌄
Ja, 3,6 % paritätisch (in Sachsen abweichend) + 0,6 % Kinderlosenzuschlag. Bemessung wie KV.
Steuerlich absetzbar?⌄
Vollständig als Sonderausgabe nach § 10 I Nr. 3 EStG (Basistarif). Selbstständige tragen den Beitrag in der ESt-Erklärung Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Vorauszahlung oder monatlich?⌄
Üblicherweise monatlich. Auf Antrag jährlich oder quartalsweise möglich. Schätzung vorab mit Einkommensteuerbescheid des Vorjahres, Korrektur nach Bescheidvorlage.
Was passiert bei Beitragsschulden?⌄
Säumniszuschlag 1 %/Monat. Ab 2 Monatsbeiträgen: Notlagentarif (nur Akut- und Schmerzbehandlung) bis Schulden geklärt — finanziell und gesundheitlich riskant.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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