Ratenkauf & 0-%-Finanzierung Rechner
Ist die Null-Prozent-Finanzierung wirklich kostenlos? Der Rechner ermittelt den effektiven Jahreszins deines Ratenangebots und die Mehrkosten gegenüber Barzahlung.
Beispielrechnung
1.800 € Kaufpreis, 24 × 79 €, 3 % Barrabatt: Gesamtkosten 1.896 € gegenüber 1.746 € bar – effektiv rund 8 % Zins.
So funktioniert der Ratenkauf
Der effektive Jahreszins ist die einzige belastbare Vergleichsgröße für Ratenangebote. Er ergibt sich rechnerisch daraus, welcher Zinssatz den Barwert aller Raten auf den finanzierten Betrag abzinst. Der Rechner löst diese Gleichung numerisch – genau wie es die Preisangabenverordnung vorschreibt.
Eine Null-Prozent-Finanzierung ist nur dann wirklich kostenlos, wenn du bei Barzahlung keinen Rabatt bekommen hättest und keine Gebühren anfallen. Verzichtest du auf 3 Prozent Skonto, entspricht das je nach Laufzeit einem effektiven Zins im mittleren einstelligen Bereich. Zusätzlich verlangen manche Anbieter Kontoführungs- oder Bearbeitungsgebühren, die den Effektivzins weiter erhöhen.
Beachte außerdem: Auch eine Null-Prozent-Finanzierung ist ein Verbraucherdarlehen mit Schufa-Eintrag, 14 Tagen Widerrufsrecht und Auswirkungen auf deine Kreditwürdigkeit. Bei Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen steigen die tatsächlichen Kosten oft deutlich.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie berechnet man den Effektivzins?⌄
Über die Barwertgleichung: Der gesuchte Zinssatz ist derjenige, bei dem der abgezinste Wert aller Raten dem ausgezahlten Betrag entspricht. Eine geschlossene Formel gibt es nicht, der Wert wird iterativ bestimmt.
Was ist an 0-%-Finanzierungen problematisch?⌄
Der entgangene Barzahlungsrabatt, versteckte Gebühren und untergeschobene Restschuldversicherungen. Außerdem verleiten sie zu Käufen über dem Budget.
Erscheint der Ratenkauf in der Schufa?⌄
Ja, jede Ratenfinanzierung wird als Kredit gemeldet und kann die Bonität für spätere größere Finanzierungen beeinflussen.
Kann ich vorzeitig ablösen?⌄
Ja, bei Verbraucherdarlehen jederzeit. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist auf 1 Prozent der Restschuld begrenzt, bei Restlaufzeit unter einem Jahr auf 0,5 Prozent.
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