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Kinderdepot-Rechner 2026

Zuletzt geprüft: 01.01.2026

Wie viel wird aus einem ETF-Sparplan fürs Kind? Der Kinderdepot-Rechner zeigt das Endkapital nach Steuern zum Wunschalter – inklusive jährlicher Vorabpauschale, Teilfreistellung und der Frage, ob sich ein Depot auf den Namen des Kindes gegenüber dem Elterndepot lohnt.

Auf den Namen des Kindes zählen Grundfreibetrag, Sparer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag — dafür brauchst du eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beim Finanzamt und einen Freistellungsauftrag. Achtung: Das Geld gehört rechtlich dem Kind und steht ihm mit 18 frei zur Verfügung; hohe Erträge können außerdem die kostenlose Familienversicherung oder den BAföG-Anspruch berühren.

Beispielrechnung

1.000 € Startkapital plus 75 € monatlich ab dem 2. Lebensjahr, 6 % Rendite, 0,2 % TER: Bis zum 18. Geburtstag summieren sich 15.400 € Einzahlungen auf rund 25.500 €. Auf den Namen des Kindes bleibt das dank Grundfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag komplett steuerfrei.

So funktioniert der Kinderdepot

Ein Kinderdepot (Junior-Depot) ist ein normales Wertpapierdepot, das die Eltern als gesetzliche Vertreter für das Kind eröffnen. Bespart wird es meist mit einem breit gestreuten ETF-Sparplan. Über 15 bis 18 Jahre wirkt der Zinseszins stark: Aus 75 € im Monat werden bei 6 % Rendite rund 25.000 €, von denen etwa 40 % reiner Wertzuwachs sind.

Steuerlicher Vorteil auf Kindesnamen: Das Kind hat eigene Freibeträge — den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €. Zusammen bleiben Kapitalerträge von über 13.000 € pro Jahr steuerfrei, wenn du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung)beantragst und sie der Bank vorlegst. Im Elterndepot greift dagegen nur der Sparer-Pauschbetrag, den die eigenen Kapitalerträge oft schon ausschöpfen.

Vorabpauschale: Bei thesaurierenden Fonds versteuert das Finanzamt jährlich einen fiktiven Mindestertrag: Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins (2026: 2,32 %) × 70 %, begrenzt auf den tatsächlichen Wertzuwachs. Davon sind bei Aktien-ETFs 30 % teilfreigestellt, der Rest wird mit 26,375 % belastet. Beim Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale angerechnet — genau so rechnet auch dieser Rechner.

Wichtige Grenzen: Geld auf dem Namen des Kindes gehört rechtlich dem Kind und steht ihm mit 18 vollständig frei zur Verfügung; zurückholen können Eltern es nicht. Eigene Einkünfte über der Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung können die Mitversicherung in der Krankenkasse kosten, und Vermögen über dem BAföG-Freibetrag mindert später den BAföG-Anspruch. Wer flexibel bleiben will, spart im eigenen Depot und überträgt später gezielt.

Häufige Fragen (FAQ)

Depot auf den Namen des Kindes oder der Eltern?

Auf Kindesnamen ist es steuerlich fast immer günstiger, weil Grundfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag des Kindes gelten. Dafür gehört das Geld unwiderruflich dem Kind und steht ihm mit 18 frei zur Verfügung.

Was ist eine NV-Bescheinigung?

Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom Finanzamt. Sie bestätigt, dass das Kind voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Bei der Bank hinterlegt, bleiben Kapitalerträge bis über 13.000 € pro Jahr steuerfrei – sie gilt drei Jahre.

Wird die Vorabpauschale beim Kinderdepot fällig?

Ja, auch im Kinderdepot. Sie wird aber vom Freistellungsauftrag beziehungsweise der NV-Bescheinigung gedeckt und fällt bei üblichen Sparraten praktisch nie ins Gewicht.

Gefährdet das Depot die Familienversicherung oder das BAföG?

Möglich: Übersteigen die Einkünfte des Kindes die Grenze der beitragsfreien Familienversicherung, wird eine eigene Krankenversicherung fällig. Beim BAföG zählt das Vermögen des Kindes oberhalb des Freibetrags anspruchsmindernd.

Welche Sparrate ist sinnvoll?

Schon 25 bis 50 € im Monat ergeben bis zum 18. Geburtstag eine solide Starthilfe. Wichtiger als die Höhe ist der frühe Start – jedes zusätzliche Jahr Laufzeit wirkt über den Zinseszins überproportional.

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