Kinderdepot-Rechner 2026
Wie viel wird aus einem ETF-Sparplan fürs Kind? Der Kinderdepot-Rechner zeigt das Endkapital nach Steuern zum Wunschalter – inklusive jährlicher Vorabpauschale, Teilfreistellung und der Frage, ob sich ein Depot auf den Namen des Kindes gegenüber dem Elterndepot lohnt.
Beispielrechnung
1.000 € Startkapital plus 75 € monatlich ab dem 2. Lebensjahr, 6 % Rendite, 0,2 % TER: Bis zum 18. Geburtstag summieren sich 15.400 € Einzahlungen auf rund 25.500 €. Auf den Namen des Kindes bleibt das dank Grundfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag komplett steuerfrei.
So funktioniert der Kinderdepot
Ein Kinderdepot (Junior-Depot) ist ein normales Wertpapierdepot, das die Eltern als gesetzliche Vertreter für das Kind eröffnen. Bespart wird es meist mit einem breit gestreuten ETF-Sparplan. Über 15 bis 18 Jahre wirkt der Zinseszins stark: Aus 75 € im Monat werden bei 6 % Rendite rund 25.000 €, von denen etwa 40 % reiner Wertzuwachs sind.
Steuerlicher Vorteil auf Kindesnamen: Das Kind hat eigene Freibeträge — den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €. Zusammen bleiben Kapitalerträge von über 13.000 € pro Jahr steuerfrei, wenn du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung)beantragst und sie der Bank vorlegst. Im Elterndepot greift dagegen nur der Sparer-Pauschbetrag, den die eigenen Kapitalerträge oft schon ausschöpfen.
Vorabpauschale: Bei thesaurierenden Fonds versteuert das Finanzamt jährlich einen fiktiven Mindestertrag: Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins (2026: 2,32 %) × 70 %, begrenzt auf den tatsächlichen Wertzuwachs. Davon sind bei Aktien-ETFs 30 % teilfreigestellt, der Rest wird mit 26,375 % belastet. Beim Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale angerechnet — genau so rechnet auch dieser Rechner.
Wichtige Grenzen: Geld auf dem Namen des Kindes gehört rechtlich dem Kind und steht ihm mit 18 vollständig frei zur Verfügung; zurückholen können Eltern es nicht. Eigene Einkünfte über der Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung können die Mitversicherung in der Krankenkasse kosten, und Vermögen über dem BAföG-Freibetrag mindert später den BAföG-Anspruch. Wer flexibel bleiben will, spart im eigenen Depot und überträgt später gezielt.
Häufige Fragen (FAQ)
Depot auf den Namen des Kindes oder der Eltern?⌄
Auf Kindesnamen ist es steuerlich fast immer günstiger, weil Grundfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag des Kindes gelten. Dafür gehört das Geld unwiderruflich dem Kind und steht ihm mit 18 frei zur Verfügung.
Was ist eine NV-Bescheinigung?⌄
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom Finanzamt. Sie bestätigt, dass das Kind voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Bei der Bank hinterlegt, bleiben Kapitalerträge bis über 13.000 € pro Jahr steuerfrei – sie gilt drei Jahre.
Wird die Vorabpauschale beim Kinderdepot fällig?⌄
Ja, auch im Kinderdepot. Sie wird aber vom Freistellungsauftrag beziehungsweise der NV-Bescheinigung gedeckt und fällt bei üblichen Sparraten praktisch nie ins Gewicht.
Gefährdet das Depot die Familienversicherung oder das BAföG?⌄
Möglich: Übersteigen die Einkünfte des Kindes die Grenze der beitragsfreien Familienversicherung, wird eine eigene Krankenversicherung fällig. Beim BAföG zählt das Vermögen des Kindes oberhalb des Freibetrags anspruchsmindernd.
Welche Sparrate ist sinnvoll?⌄
Schon 25 bis 50 € im Monat ergeben bis zum 18. Geburtstag eine solide Starthilfe. Wichtiger als die Höhe ist der frühe Start – jedes zusätzliche Jahr Laufzeit wirkt über den Zinseszins überproportional.
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