Freistellungsauftrag Rechner (Sparer-Pauschbetrag)
Kapitalerträge sind bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei – aber nur mit erteiltem Freistellungsauftrag. Der Rechner zeigt, wie viel deines Freibetrags noch verfügbar ist und welche Abgeltungsteuer auf den übersteigenden Teil anfällt.
Beispielrechnung
1.500 € erwartete Kapitalerträge, Einzelveranlagung, bereits 400 € bei einer anderen Bank freigestellt: Noch verfügbar 600 € Freibetrag. 1.000 € bleiben steuerfrei, auf die übersteigenden 500 € fallen rund 131,88 € Abgeltungsteuer inkl. Solidaritätszuschlag an.
So funktioniert der Freistellungsauftrag
Der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG beträgt seit 2023 1.000 € pro Person, bei Zusammenveranlagung 2.000 € gemeinsam. Bis zu dieser Höhe sind Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne steuerfrei – aber nur, wenn bei der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt. Ohne Auftrag führt die Bank automatisch Abgeltungsteuer ab.
Übersteigen die Erträge den Pauschbetrag, werden 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer fällig – effektiv 26,375 %. Kirchensteuerpflichtige zahlen stattdessen 24,45 % (8 % Kirchensteuer) bzw. 24,51 % (9 %) zzgl. Kirchensteuer; die Gesamtbelastung bleibt nahezu identisch. Der Rechner bildet bewusst nur den Standardfall ohne Kirchensteuer ab.
Freistellungsaufträge können auf mehrere Banken verteilt werden – die Summe darf den Pauschbetrag aber nicht übersteigen. Wer zu viel freistellt, riskiert eine Nachzahlung über die Steuererklärung; zu viel abgeführte Steuer holst du dir über die Veranlagung zurück.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?⌄
1.000 € bei Einzelveranlagung, 2.000 € bei Zusammenveranlagung – unverändert seit der Erhöhung zum 1.1.2023 (§ 20 Abs. 9 EStG).
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?⌄
Die Bank führt ab dem ersten Euro 25 % Abgeltungsteuer zzgl. Soli (und ggf. Kirchensteuer) ans Finanzamt ab. Zu viel gezahlte Steuer bekommst du nur über die Steuererklärung zurück.
Kann ich den Freibetrag auf mehrere Banken verteilen?⌄
Ja, beliebig – wichtig ist nur, dass die Summe aller Aufträge den Pauschbetrag nicht überschreitet. Änderungen sind jederzeit zum Jahresende möglich.
Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?⌄
25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer = 26,375 % effektiv. Bei Kirchensteuerpflicht sinkt der Steuersatz leicht (24,45 %/24,51 %), dafür kommt Kirchensteuer hinzu – die Gesamtlast bleibt fast gleich.
Gilt der Pauschbetrag auch für ETF-Gewinne?⌄
Ja: Dividenden, Zinsen, realisierte Kursgewinne und die jährliche Vorabpauschale thesaurierender Fonds fallen alle unter die Kapitalerträge und können mit dem Freibetrag verrechnet werden.
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