ETF-Steuer-Rechner mit Vorabpauschale 2026
Wie viel Steuer fällt auf meinen ETF an? Der Rechner ermittelt Vorabpauschale, Teilfreistellung, Abgeltungsteuer und Soli nach aktueller InvStG-Logik.
Beispielrechnung
Aktien-ETF (thesaurierend), 20 000 EUR Marktwert am 1.1., 22 500 EUR am 31.12., Basiszins 2,53 %: Vorabpauschale ca. 354 EUR, davon 30 % teilfreigestellt, Steuerlast inkl. Soli rund 65 EUR.
So funktioniert der ETF-Steuer
Seit 2018 gilt das Investmentsteuergesetz (InvStG). Bei thesaurierenden Fonds wird die Vorabpauschale jaehrlich vorab besteuert (§ 18 InvStG): Basisertrag = Marktwert × Basiszins × 70 %, abzueglich Ausschuettung, max. der Wertzuwachs des Jahres.
Der Basiszins wird Anfang Januar vom BMF fuer das jeweilige Jahr veroeffentlicht (z. B. 2,53 % fuer 2025). Bei negativem Basiszins entfaellt die Vorabpauschale.
Die Teilfreistellung (§ 20 InvStG) reduziert den steuerpflichtigen Anteil: Aktienfonds 30 % (≥ 51 % Aktien), Mischfonds 15 %, offene Immobilienfonds 60 % (80 % Auslandsschwerpunkt). Auf den Rest 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli + ggf. Kirchensteuer.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist die Vorabpauschale?⌄
Eine fiktive jährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds. Sie soll verhindern, dass Steuer beliebig in die Zukunft verschoben wird.
Wann wird sie abgebucht?⌄
Anfang Januar des Folgejahres über die depotfuehrende Bank. Bei Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale beim Veraeusserungsgewinn angerechnet.
Wie hoch ist die Teilfreistellung?⌄
Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, offene Immobilienfonds 60 % (80 % bei Auslandsfonds). Anleihenfonds 0 %.
Sparerpauschbetrag nutzen?⌄
Ja: 1 000 EUR (Single) bzw. 2 000 EUR (Verheiratete) sind steuerfrei. Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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