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Unterhaltsrechner Düsseldorfer Tabelle 2026

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Berechne den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 – mit automatischer Einkommensstufe und Kindergeldanrechnung.

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Beispielrechnung

Bei 2.800 € bereinigtem Nettoeinkommen für ein 8-jähriges Kind: Stufe 3 → Tabellenbetrag ≈ 609 €, abzüglich halbes Kindergeld (127,50 €) = 481 € Zahlbetrag.

So funktioniert der Kindesunterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie der OLG zur Bemessung des Kindesunterhalts (§1610 BGB). Sie ordnet bereinigte Nettoeinkommen in 15 Einkommensgruppen ein und legt für vier Altersstufen Tabellenbeträge fest.

Mindestunterhalt 2026 (Stufe 1): 482 € (0–5 J.), 554 € (6–11 J.), 649 € (12–17 J.), 693 € (Volljährige). Höhere Einkommen führen zu Aufschlägen bis 200 % des Mindestbetrags.

Vom Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld abgezogen (volles Kindergeld bei volljährigen Kindern) – das Ergebnis ist der Zahlbetrag. Beim Pflichtigen muss der notwendige Selbstbehalt von 1.450 € (nicht erwerbstätig) bzw. 1.600 € (erwerbstätig) verbleiben.

Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet bereinigtes Nettoeinkommen?

Nettoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (5 %, mind. 50 €, max. 150 €), Schulden, KV-/Altersvorsorge und ggf. Kinderbetreuungskosten.

Wird das Kindergeld immer angerechnet?

Ja: bei minderjährigen Kindern hälftig, bei volljährigen vollständig. Das Kindergeld 2026 beträgt 255 € pro Kind monatlich.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Mindestbetrag, der dem Pflichtigen verbleiben muss. Gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 € (nicht erwerbstätig) bzw. 1.600 € (erwerbstätig).

Wie oft wird die Tabelle angepasst?

Die OLG Düsseldorf veröffentlicht jährlich eine neue Tabelle, meist im November für das Folgejahr. Aktuell gilt die Düsseldorfer Tabelle 2026.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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