Mutterschutz-Rechner (§ 3 MuSchG)
Wann beginnt deine Schutzfrist und wann endet sie? Der Rechner ermittelt aus dem voraussichtlichen Entbindungstermin alle Mutterschutz-Stichtage nach § 3 MuSchG.
Beispielrechnung
ET 15.06.2026: Schutzfrist 04.05.2026 – 10.08.2026 (6 + 8 Wochen, normale Geburt). Bei Frühgeburt verlängert sich die Frist nach § 3 II 2 MuSchG.
So funktioniert der Mutterschutz
Der Mutterschutz nach § 3 MuSchG schützt werdende und stillende Mütter umfassend: 6 Wochen vor der Entbindung darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden (mit ausdrücklichem Verzicht möglich) — 8 Wochen nach der Entbindung gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Frühgeburten (vor SSW 37), Mehrlingen oder einem Kind mit Behinderung verlängert sich die nachgeburtliche Schutzfrist auf 12 Wochen (§ 3 II 2 MuSchG).
Verlängerung bei vorzeitiger Entbindung: Tage, die vor dem ET »verlorengehen«, werden hinten angehängt (§ 3 II 4 MuSchG) — die Mutter erhält in jedem Fall 14 Wochen Schutz (oder 18 bei Spezialfall). Kündigungsschutz: vom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach Entbindung verboten, sofern AG die Schwangerschaft kannte oder innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt wird (§ 17 MuSchG). Verstöße sind absolut nichtig.
Geld in der Schutzfrist: Mutterschaftsgeld der GKV (max. 13 €/Tag bei Pflichtversicherten) + Arbeitgeberzuschuss nach § 20 MuSchG bis zur Höhe des bisherigen Nettolohns (Differenz zum Mutterschaftsgeld). Beim Bundesversicherungsamt erhalten Arbeitgeber 100 % Erstattung über das U2-Umlageverfahren — keine Belastung für den Betrieb.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann beginnt die Schutzfrist?⌄
6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin (ET). Eine Beschäftigung in dieser Zeit ist nur mit ausdrücklichem schriftlichem Verzicht der AN zulässig (§ 3 I 2 MuSchG).
Wie lang ist die Schutzfrist nach der Geburt?⌄
Regelfall 8 Wochen, bei Frühgeburt (< 37 SSW), Mehrlingen oder Behinderung des Kindes 12 Wochen (§ 3 II 2 MuSchG). Verzicht ist nicht möglich.
Wie verschiebt sich die Frist bei früher Geburt?⌄
Wird das Kind vor dem ET geboren, werden die nicht in Anspruch genommenen Tage vor der Geburt hinten angehängt — Mindestschutz 14 (bzw. 18) Wochen bleibt erhalten.
Was, wenn ich nach ET geboren wird?⌄
Spätere Geburt verlängert nicht die Vorfrist. Die Nachfrist beginnt mit der tatsächlichen Entbindung — die Vorfrist wird nicht 'nachgeholt'.
Wer zahlt während der Schutzfrist?⌄
Gesetzlich Versicherte: Mutterschaftsgeld der GKV (13 €/Tag) + AG-Zuschuss zum bisherigen Nettolohn (§ 20 MuSchG). Privatversicherte erhalten einmalig 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
Was ist mit dem Urlaubsanspruch?⌄
Schutzfristen gelten als Beschäftigungszeit — voller Urlaubsanspruch entsteht und kann nach der Elternzeit genommen werden (§ 24 MuSchG). Verfall ist ausgeschlossen.
Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?⌄
Ja. § 17 MuSchG kennt keine Probezeit-Ausnahme. Kündigung ist absolut nichtig — der AG muss die Schwangerschaft binnen 2 Wochen ab Kenntnis erfahren.
Was ist Beschäftigungsverbot?⌄
§ 16 MuSchG: Individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot bei gefährdeter Schwangerschaft. Voller Lohnersatz vom Arbeitgeber (§ 18 MuSchG) — komplette Erstattung über U2.
Welche Tätigkeiten sind verboten?⌄
Mehrarbeit, Akkord, Fließband, schwere körperliche Arbeit, Heben über 5/10 kg, Nachtarbeit nach 20 Uhr, Sonntagsarbeit. Konkretes je nach BetrSichV / Beurteilung.
Auch für Studentinnen und Schülerinnen?⌄
Seit 2018 ja (§ 1 II MuSchG). Schutzfristen, Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz im Praktikumsverhältnis gelten analog.
Wann muss ich den AG informieren?⌄
Sobald du die Schwangerschaft sicher weißt — formfrei, schriftlich empfehlenswert. Damit beginnt der Kündigungsschutz.
Anschluss an Elternzeit?⌄
Die Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden (§ 16 BEEG). Häufig nahtlos im Anschluss an die Mutterschutzfrist.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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