Mutterschaftsgeld-Rechner (§19 MuSchG)
Berechne dein Mutterschaftsgeld der Krankenkasse plus den Arbeitgeberzuschuss für die gesamte Schutzfrist nach §19 MuSchG.
Beispielrechnung
Bei 2.200 € Nettogehalt: Tagesnetto ≈ 73,33 €. Krankenkasse zahlt 13 €/Tag, AG ergänzt 60,33 €/Tag. Über 14 Wochen ergibt das ≈ 7.187 € Mutterschaftsleistung.
So funktioniert der Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld nach §19 MuSchG / §24i SGB V sichert dein Einkommen während der gesetzlichen Schutzfrist: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingen oder Behinderung des Kindes).
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 € pro Kalendertag; der Arbeitgeber stockt diesen Betrag auf das durchschnittliche kalendertägliche Nettogehalt der letzten drei vollen Kalendermonate vor der Schutzfrist auf (§20 MuSchG).
Wer privat versichert ist, erhält von der Krankenkasse kein laufendes Mutterschaftsgeld, sondern eine einmalige Pauschale von 210 € vom Bundesversicherungsamt – der AG-Zuschuss bleibt aber bestehen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?⌄
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld. Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch, wenn sie freiwillig in der GKV sind.
Ist Mutterschaftsgeld steuerpflichtig?⌄
Nein, es ist steuerfrei nach §3 Nr. 1d EStG, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – die Einkommensteuer auf das übrige Einkommen kann sich erhöhen.
Wie wirkt sich das auf Elterngeld aus?⌄
Mutterschaftsgeld wird vollständig auf das Basis-Elterngeld in den ersten Lebensmonaten angerechnet. ElterngeldPlus wird weniger stark beeinflusst.
Wann wird das Mutterschaftsgeld beantragt?⌄
Bei der Krankenkasse rund 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – mit Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme über den voraussichtlichen Entbindungstag.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
Weitere Rechner aus Familie & Soziales
War diese Seite hilfreich?