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Pendlerpauschale-Rechner (§9 EStG)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Berechne deine jährliche Entfernungspauschale nach §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG – 0,30 €/km für die ersten 20 km, ab dem 21. Kilometer 0,38 €.

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Beispielrechnung

Bei 30 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen ergeben sich 20 × 0,30 € + 10 × 0,38 € = 9,80 €/Tag × 220 = 2.156 € Pendlerpauschale pro Jahr.

So funktioniert der Pendlerpauschale

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist als Werbungskosten abziehbar – unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel und unabhängig von tatsächlichen Kosten. Maßgeblich ist die einfache Entfernung Wohnung–Arbeitsstätte.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gilt: 0,30 €/km für die ersten 20 Entfernungskilometer, 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer (befristet bis Ende 2026, danach geplant 0,30 € einheitlich – aktueller Gesetzgebungsstand beachten).

Höchstgrenze: 4.500 € pro Jahr (außer bei Pkw-Nutzung – dann unbegrenzt). Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab: Bei 35 % spart jeder Euro Pauschale rund 35 Cent Steuern.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Entfernungspauschale aktuell?

0,30 € pro Entfernungskilometer für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Nur die einfache Strecke zählt – die Rückfahrt ist bereits abgegolten.

Welche Verkehrsmittel sind abgedeckt?

Alle: Auto, Motorrad, ÖPNV, Fahrrad, Fußweg. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig, gewährt aber bei ÖPNV nicht mehr als die tatsächlichen Ticketkosten + 4.500 €/Jahr.

Gilt eine Höchstgrenze?

4.500 € pro Jahr – ausgenommen bei Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw. Dann unbegrenzt nach tatsächlich gefahrenen Tagen.

Wie wird Homeoffice berücksichtigt?

Für reine Homeoffice-Tage gibt es separat die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €). Pendlerpauschale gibt es nur für tatsächliche Fahrten zur Arbeitsstätte.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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