Minijob- und Midijob-Rechner 2026
Berechne dein Minijob-Netto bis 603 € sowie die Sozialabgaben im Midijob-Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € pro Monat.
Beispielrechnung
Bei 13,90 € Mindestlohn × 43 Stunden = rund 598 € → knapp unter der Minijob-Grenze. Auszahlung netto rund 598 € (RV-befreit), AG zahlt zusätzlich rund 167 € Pauschalabgaben (30 %). Ab 557 € beginnt der Midijob-Übergangsbereich – AN-Sozialabgaben starten reduziert und steigen progressiv bis 2.000 €.
So funktioniert der Minijob
Der Minijob-Rechner zeigt dir Brutto, Netto und Arbeitgeberkosten für geringfügige Beschäftigung. Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: sie beträgt das 130-fache des Mindestlohns geteilt durch 3, also 603 € pro Monat in 2026 (§ 8 Abs. 1a SGB IV).
Im Minijob trägt der Arbeitgeber Pauschalabgaben von rund 30 %: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung sowie 2 % pauschale Lohnsteuer (alternativ Lohnsteuerklasse VI). Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (3,6 % Eigenanteil), kann sich aber auf Antrag befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Steuern und sonstige SV-Beiträge fallen für ihn nicht an.
Übersteigt das Bruttoentgelt 603 €, beginnt der Midijob nach § 20 Abs. 2 SGB IV. Im Übergangsbereich bis 2.000 € zahlst du als Arbeitnehmer reduzierte Sozialabgaben – die Bemessungsgrundlage liegt unterhalb des tatsächlichen Bruttos. Der Arbeitgeber hingegen zahlt seinen vollen Anteil. Ziel: keine Brutto-Netto-Stufe an der Minijob-Grenze.
Übst du den Job neben einem Hauptjob aus, gilt steuerlich Lohnsteuerklasse VI: Der Nebenjob wird mit dem Grenzsteuersatz besteuert – kein Grundfreibetrag, kein Pauschbetrag. Sozialversicherungsfrei bleibt allerdings der erste Minijob (bis 603 €) auch bei Hauptjob.
Mehrere Minijobs dürfen zusammen die 603-€-Grenze nicht überschreiten – sonst werden alle Beschäftigungen vollumfänglich sozialversicherungspflichtig (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Die Minijob-Zentrale prüft dies bei Anmeldung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?⌄
603 € pro Monat (Mindestlohn 13,90 € × 130 ÷ 3). Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn (§ 8 Abs. 1a SGB IV).
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber?⌄
13 % KV-Pauschale, 15 % RV-Pauschale, 2 % einheitliche Pauschsteuer (oder LSt-Klasse VI), zusammen rund 30 %. Plus U1/U2-Umlage und Insolvenzgeldumlage (Minijob-Zentrale 2026).
Muss ich Steuern zahlen?⌄
Bei Pauschalbesteuerung durch den AG (2 %): nein. Bei individueller Versteuerung (LSt-Klasse VI im Nebenjob): ja, mit dem Grenzsteuersatz – die Pauschalbesteuerung ist meist günstiger.
Was ist die Rentenversicherungspflicht?⌄
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (3,6 % Eigenanteil). Eine Befreiung nach § 6 Abs. 1b SGB VI ist auf Antrag möglich – mindert aber spätere Rentenansprüche und Reha-Ansprüche.
Was ist der Midijob-Übergangsbereich?⌄
603,01 € bis 2.000 € (§ 20 Abs. 2 SGB IV). AN-Beiträge starten bei 0 % und steigen linear bis zum vollen Beitrag bei 2.000 € – ohne Lohnstufe an der Grenze.
Wie funktioniert die Midijob-Formel?⌄
Beitragspflichtiges Entgelt = (2.000 ÷ 1.397) × Brutto − (603 ÷ 1.397) × 2.000. Auf dieses fiktive Entgelt zahlt der AN seinen halben SV-Anteil – während der AG immer vom vollen Brutto rechnet.
Sind Minijobs urlaubsberechtigt?⌄
Ja – nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, anteilig je nach Arbeitstagen. Auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG) und Mutterschutz gelten uneingeschränkt.
Was passiert bei mehreren Minijobs?⌄
Erlaubt, solange Gesamtentgelt 603 € nicht übersteigt – sonst werden alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Hauptjob + ein Minijob bleibt SV-frei (§ 8 Abs. 2 SGB IV).
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?⌄
Beim Mindestlohn von 13,90 € entspricht das ca. 40 Stunden/Monat. Bei höherem Stundenlohn weniger – maßgeblich ist nur die Verdienstgrenze, nicht die Stundenzahl.
Was bringen freiwillige RV-Beiträge?⌄
Voller Rentenanspruch, Reha-Ansprüche, Riester-Förderfähigkeit, Anrechnung als Wartezeit für Erwerbsminderungsrente. Der Eigenanteil ist mit 3,6 % gering und meist sinnvoll.
Was gilt für kurzfristige Beschäftigung?⌄
Bis 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) – komplett SV-frei, unabhängig vom Verdienst. Aber: Pauschalsteuer 25 % oder LSt-Klasse VI.
Wo finde ich offizielle Informationen?⌄
Minijob-Zentrale (minijob-zentrale.de), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, §§ 8, 20 SGB IV bei gesetze-im-internet.de.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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