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Mindestlohn-Rechner 2026 (MiLoG)

Zuletzt geprüft: 01.01.2026

Berechne deinen Bruttoverdienst nach gesetzlichem Mindestlohn – inklusive Minijob-Stundengrenze und Vergleich mit eigenem Stundenlohn.

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Werte gemäß § 1 MiLoG und Mindestlohn-Anpassungsverordnung der Mindestlohnkommission. Die Minijob-Grenze beträgt seit 01.01.2026 603 €/Monat (§ 8 SGB IV).

Beispielrechnung

Mindestlohn 2026 = 13,90 €/h. Bei 40 h/Woche entspricht das rund 2.408 € Brutto/Monat (40 h × 4,33 Wochen). Maximale Minijob-Stunden: ca. 40 h/Monat.

So funktioniert der Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist nach § 1 MiLoG für nahezu alle Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland verpflichtend. Festgelegt wird er durch die Mindestlohnkommission auf Basis der Tarifentwicklung. Aktuelle Werte: 2024: 12,41 €, 2025: 12,82 €, 2026: 13,90 €, 2027: 14,60 €.

Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 SGB IV): Sie entspricht 130 % von 10 Wochenstunden Mindestlohn. 2026 liegt sie bei 603 €/Monat. Steigt der Mindestlohn weiter, klettert die Grenze automatisch mit.

Ausnahmen vom Mindestlohn (§ 22 MiLoG): Auszubildende, Pflichtpraktika, freiwillige Praktika bis 3 Monate, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss. Branchenmindestlöhne (z. B. Bau, Gebäudereinigung, Pflege) liegen oft deutlich darüber und gehen vor.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

13,90 € pro Stunde. Festgelegt durch die Vierte Mindestlohn-Anpassungsverordnung (4. MiLoV) auf Empfehlung der Mindestlohnkommission.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Für nahezu alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren in Deutschland (§ 1 MiLoG). Auch für ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten.

Wer ist ausgenommen?

Auszubildende, Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktikanten bis 3 Monate, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten und Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss (§ 22 MiLoG).

Wie viel verdient man bei Mindestlohn Vollzeit?

Bei 40 h/Woche und 4,33 Wochen/Monat: 13,90 € × 40 × 4,33 ≈ 2.408 € brutto/Monat – netto je nach Steuerklasse 1.700–1.850 €.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

603 € pro Monat (§ 8 SGB IV). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm.

Wie viele Stunden Minijob sind erlaubt?

603 € ÷ 13,90 € ≈ 43 Stunden/Monat 2026. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger Stunden.

Gilt der Mindestlohn auch für Praktikanten?

Nur bei freiwilligen Praktika ab 3 Monaten Dauer. Pflichtpraktika und Praktika bis 3 Monate sind ausgenommen.

Was ist mit Branchenmindestlöhnen?

Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Dachdecker u. a. haben tarifliche Mindestlöhne über 14 €/h. Diese gehen vor (Allgemeinverbindliche Tarifverträge nach AEntG).

Was tun bei Mindestlohn-Verstoß?

Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls melden. Bußgelder bis 500.000 € möglich (§ 21 MiLoG). Nachzahlungsanspruch verjährt nach 3 Jahren.

Zählen Zulagen zum Mindestlohn?

Nur Zulagen mit Entgeltcharakter, die untrennbar mit der regelmäßigen Arbeitsleistung verbunden sind. Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schmutzzulagen NICHT (BAG, EuGH C-396/13).

Wer kontrolliert den Mindestlohn?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Sie kontrolliert Stundenaufzeichnungen, Arbeitsverträge und Lohnzahlungen.

Wo finde ich offizielle Werte?

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas.de), Mindestlohnkommission (mindestlohn-kommission.de) und Zoll (zoll.de).

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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