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Kurzarbeitergeld-Rechner (KuG)

Zuletzt geprüft: 28.04.2026

Berechne das Kurzarbeitergeld nach §§95 ff. SGB III – mit 60 % bzw. 67 % der Nettolohndifferenz und Restlohnauszahlung.

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Beispielrechnung

Bei 3.000 € Brutto, 50 % Ausfall und ohne Kind: Netto-Soll ≈ 1.950 €, Netto-Ist ≈ 975 € → KuG (60 %) ≈ 585 €, Auszahlung gesamt ≈ 1.560 €.

So funktioniert der Kurzarbeit

Das Kurzarbeitergeld (KuG) federt Verdienstausfälle bei vorübergehender Arbeitszeitreduzierung im Betrieb ab. Voraussetzung sind ein erheblicher Arbeitsausfall, betriebliche und persönliche Voraussetzungen (§§95–98 SGB III) sowie eine Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit.

Berechnungsgrundlage ist die Differenz zwischen pauschaliertem Netto bei voller Arbeitszeit und pauschaliertem Netto bei tatsächlich gearbeiteter Zeit. Der Leistungssatz beträgt 60 %, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 % dieser Differenz.

Maximale Bezugsdauer: i. d. R. 12 Monate (Verlängerung per Verordnung möglich, z. B. während der Corona-Krise auf 28 Monate).

Häufige Fragen (FAQ)

Wer zahlt das Kurzarbeitergeld?

Der Arbeitgeber rechnet ab und zahlt es an die Beschäftigten aus. Er erhält den Betrag von der Bundesagentur für Arbeit erstattet (§320 SGB III).

Sind Sozialabgaben fällig?

Auf das KuG selbst zahlt nur der Arbeitgeber pauschalierte Sozialbeiträge; Lohnsteuerlich ist KuG steuerfrei (§3 Nr. 2 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Bekomme ich KuG bei Minijob?

Nein. Geringfügig Beschäftigte (Minijob 603 €) sind versicherungsfrei und haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Wie wirkt sich KuG auf das Nettoeinkommen aus?

Auch bei 100 % Arbeitsausfall bleibt das Einkommen meist bei rund 60–67 % des bisherigen Nettos. Der Rechner zeigt den Effekt im Vergleich zum vollen Gehalt.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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