Krankengeld-Rechner
Berechne dein Krankengeld nach § 47 SGB V: Tagessatz, Netto nach Sozialabgaben und Gesamtbetrag über die Bezugsdauer.
Beispielrechnung
Bei 3.500 € Brutto und 2.300 € Netto ergibt sich ein Krankengeld von rund 81,60 €/Tag brutto bzw. ca. 72 €/Tag netto. Über 60 Tage sind das ungefähr 4.300 € netto.
So funktioniert der Krankengeld
Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird ab der 7. Krankheitswoche gezahlt – davor erhältst du Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber (6 Wochen, § 3 EFZG).
Die Höhe beträgt 70 % vom Bruttoarbeitsentgelt, jedoch maximal 90 % des Nettogehalts. Begrenzt wird das Regelentgelt zudem durch die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (2026: 5.512,50 € im Monat).
Vom Brutto-Krankengeld werden weiterhin Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung(Arbeitnehmer-Anteil) abgeführt. Lohnsteuer und Krankenversicherungs-Beitrag entfallen.Dadurch ist die effektive Nettoauszahlung deutlich höher als beim regulären Gehalt zu vermuten.
Maximal wird Krankengeld 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist das Krankengeld?⌄
70 % vom Bruttoarbeitsentgelt, jedoch max. 90 % des Nettos (§ 47 Abs. 1 SGB V). Bemessungsgrundlage gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze KV (2026: 5.512,50 €/Monat).
Ab wann gibt es Krankengeld?⌄
Nach Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) – ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit. Bei Beschäftigung unter 4 Wochen schon ab Tag 1.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?⌄
Max. 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit (§ 48 SGB V). Davon werden die 6 Wochen Lohnfortzahlung abgezogen – effektiv 72 Wochen Krankengeld.
Werden vom Krankengeld Steuern abgezogen?⌄
Direkt nein. Aber Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) – es erhöht den Steuersatz auf restliches Einkommen, oft Steuernachzahlung in der Steuererklärung.
Welche Sozialabgaben fallen an?⌄
Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,8 %, Kinderlose +0,6 %) – jeweils der Arbeitnehmer-Anteil. KV-Beitrag entfällt.
Was ist die Aussteuerung?⌄
Nach 78 Wochen endet das Krankengeld (Aussteuerung). Danach folgen Übergangsgeld der Rentenversicherung, Arbeitslosengeld bei Vermittelbarkeit oder ggf. Erwerbsminderungsrente.
Brauche ich eine AU-Bescheinigung?⌄
Ja. Spätestens am 4. Krankheitstag (§ 5 EFZG, oft im Arbeitsvertrag früher). Seit 2023 wird die AU elektronisch (eAU) übermittelt.
Wer zahlt bei Kindkrank?⌄
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 SGB V): 90 % des Nettos, max. 116,38 €/Tag (2026). Bis zu 15 Tage pro Kind und Jahr (Alleinerziehende: 30).
Was ist mit Mini-Jobbern?⌄
Geringfügig Beschäftigte (Minijob) sind nicht krankenversichert über den Job, daher kein Krankengeldanspruch aus dem Minijob – aber EFZG-Lohnfortzahlung gilt auch hier.
Bin ich als Selbständiger krankengeldberechtigt?⌄
Nur mit Wahltarif Krankengeld bei der GKV (ab 7. Woche, § 44 Abs. 2 SGB V) oder Krankentagegeldversicherung der PKV.
Was passiert bei Arbeitsplatzwechsel während Krankheit?⌄
Krankengeld wird weitergezahlt, solange die Anwartschaft bei der Krankenkasse besteht. Bei Kündigung während AU bleibt der Anspruch erhalten.
Wo finde ich offizielle Informationen?⌄
GKV-Spitzenverband (gkv-spitzenverband.de), Bundesgesundheitsministerium (bundesgesundheitsministerium.de), SGB V unter gesetze-im-internet.de.
Quellen & rechtliche Grundlagen
Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.
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