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Krankengeld-Rechner

Zuletzt geprüft: 22.10.2025

Berechne dein Krankengeld nach § 47 SGB V: Tagessatz, Netto nach Sozialabgaben und Gesamtbetrag über die Bezugsdauer.

Beispielrechnung

Bei 3.500 € Brutto und 2.300 € Netto ergibt sich ein Krankengeld von rund 81,60 €/Tag brutto bzw. ca. 72 €/Tag netto. Über 60 Tage sind das ungefähr 4.300 € netto.

So funktioniert der Krankengeld

Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird ab der 7. Krankheitswoche gezahlt – davor erhältst du Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Arbeitgeber (6 Wochen, § 3 EFZG).

Die Höhe beträgt 70 % vom Bruttoarbeitsentgelt, jedoch maximal 90 % des Nettogehalts. Begrenzt wird das Regelentgelt zudem durch die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (2026: 5.512,50 € im Monat).

Vom Brutto-Krankengeld werden weiterhin Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung(Arbeitnehmer-Anteil) abgeführt. Lohnsteuer und Krankenversicherungs-Beitrag entfallen.Dadurch ist die effektive Nettoauszahlung deutlich höher als beim regulären Gehalt zu vermuten.

Maximal wird Krankengeld 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist das Krankengeld?

70 % vom Bruttoarbeitsentgelt, jedoch max. 90 % des Nettos (§ 47 Abs. 1 SGB V). Bemessungsgrundlage gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze KV (2026: 5.512,50 €/Monat).

Ab wann gibt es Krankengeld?

Nach Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) – ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit. Bei Beschäftigung unter 4 Wochen schon ab Tag 1.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Max. 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit (§ 48 SGB V). Davon werden die 6 Wochen Lohnfortzahlung abgezogen – effektiv 72 Wochen Krankengeld.

Werden vom Krankengeld Steuern abgezogen?

Direkt nein. Aber Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) – es erhöht den Steuersatz auf restliches Einkommen, oft Steuernachzahlung in der Steuererklärung.

Welche Sozialabgaben fallen an?

Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,8 %, Kinderlose +0,6 %) – jeweils der Arbeitnehmer-Anteil. KV-Beitrag entfällt.

Was ist die Aussteuerung?

Nach 78 Wochen endet das Krankengeld (Aussteuerung). Danach folgen Übergangsgeld der Rentenversicherung, Arbeitslosengeld bei Vermittelbarkeit oder ggf. Erwerbsminderungsrente.

Brauche ich eine AU-Bescheinigung?

Ja. Spätestens am 4. Krankheitstag (§ 5 EFZG, oft im Arbeitsvertrag früher). Seit 2023 wird die AU elektronisch (eAU) übermittelt.

Wer zahlt bei Kindkrank?

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 SGB V): 90 % des Nettos, max. 116,38 €/Tag (2026). Bis zu 15 Tage pro Kind und Jahr (Alleinerziehende: 30).

Was ist mit Mini-Jobbern?

Geringfügig Beschäftigte (Minijob) sind nicht krankenversichert über den Job, daher kein Krankengeldanspruch aus dem Minijob – aber EFZG-Lohnfortzahlung gilt auch hier.

Bin ich als Selbständiger krankengeldberechtigt?

Nur mit Wahltarif Krankengeld bei der GKV (ab 7. Woche, § 44 Abs. 2 SGB V) oder Krankentagegeldversicherung der PKV.

Was passiert bei Arbeitsplatzwechsel während Krankheit?

Krankengeld wird weitergezahlt, solange die Anwartschaft bei der Krankenkasse besteht. Bei Kündigung während AU bleibt der Anspruch erhalten.

Wo finde ich offizielle Informationen?

GKV-Spitzenverband (gkv-spitzenverband.de), Bundesgesundheitsministerium (bundesgesundheitsministerium.de), SGB V unter gesetze-im-internet.de.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Dieser Rechner basiert auf folgenden offiziellen Quellen. Alle Werte werden jährlich überprüft und aktualisiert.

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