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Arbeitgeberdarlehen-Rechner (geldwerter Vorteil)

Zuletzt geprüft: 19.05.2015

Ein zinsgünstiges Darlehen vom Arbeitgeber ist attraktiv, kann aber einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil auslösen. Der Rechner ermittelt den Vorteil aus der Zinsdifferenz, berücksichtigt die 2.600-Euro-Freigrenze und zeigt die Netto-Ersparnis gegenüber einem Bankkredit.

Maßgeblich ist der marktübliche Zins für ein vergleichbares Darlehen (Effektivzinssätze der Deutschen Bundesbank, MFI-Zinsstatistik, abzüglich 4 % Abschlag). Übersteigt die Summe aller Restdarlehen 2.600 € nicht, bleibt die Zinsverbilligung steuerfrei.

Beispielrechnung

20.000 € Darlehen zu 1 % statt marktüblich 5,5 %: geldwerter Vorteil 900 € pro Jahr, also 75 € im Monat. Bei 30 % Steuer- und Abgabenlast bleibt eine Netto-Ersparnis von rund 630 € jährlich.

So funktioniert der Arbeitgeberdarlehen

Gewährt der Arbeitgeber ein Darlehen zu einem Zins unterhalb des marktüblichen Niveaus, gilt die Differenz als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG. Sie wird dem Arbeitslohn zugerechnet und ist damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Übersteigt die Summe der noch offenen Arbeitgeberdarlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 Euro nicht, bleibt die Zinsverbilligung nach dem BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 vollständig steuerfrei. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Vorteil steuerpflichtig.

Maßgeblich für den Vergleich ist der marktübliche Effektivzins für ein Darlehen gleicher Art und Laufzeit. In der Praxis wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Durchschnittszins herangezogen, von dem ein Abschlag von 4 % vorgenommen werden darf.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann ist ein Arbeitgeberdarlehen steuerfrei?

Wenn die Summe der offenen Darlehen 2.600 Euro nicht übersteigt oder der vereinbarte Zins dem marktüblichen Zins entspricht. Dann entsteht kein geldwerter Vorteil.

Welcher Vergleichszins gilt?

Der marktübliche Effektivzins für ein vergleichbares Darlehen, üblicherweise aus der MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank. Davon darf ein Abschlag von 4 Prozent abgezogen werden.

Fallen auch Sozialabgaben an?

Ja, der geldwerte Vorteil ist grundsätzlich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und erhöht die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung.

Ist die 2.600 Euro Grenze ein Freibetrag?

Nein, es ist eine Freigrenze. Wird sie überschritten, ist die gesamte Zinsverbilligung steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Lohnt sich ein Arbeitgeberdarlehen trotzdem?

In der Regel ja, denn selbst nach Versteuerung des Vorteils bleibt die Zinsbelastung meist deutlich unter der eines Bankkredits.

Was passiert bei Kündigung?

Viele Darlehensverträge sehen eine sofortige Fälligkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor. Diese Klausel sollte vor Vertragsschluss geprüft werden.

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