Arbeitgeberbrutto-Rechner (Personalkosten 2026)
Was kostet ein Mitarbeiter das Unternehmen wirklich? Über das Bruttogehalt hinaus fallen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Umlagen U1, U2 und U3 sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft an. Der Rechner ermittelt die vollständigen Personalkosten pro Monat und Jahr für 2026.
Beispielrechnung
4.000 € Bruttogehalt bedeuten für den Arbeitgeber rund 4.850 € Personalkosten im Monat — etwa 21 % Aufschlag durch Sozialabgaben und Umlagen.
So funktioniert der Arbeitgeberbrutto
Arbeitgeber tragen die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, den kassenindividuellen Zusatzbeitrag hälftig sowie zusätzlich die Umlagen: U1 für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (nur Betriebe bis 30 Beschäftigte), U2 für Mutterschaftsaufwendungen (alle Betriebe) und U3 für Insolvenzgeld.
Dazu kommt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft, der je nach Gefahrtarif zwischen 0,5 und über 5 % des Bruttolohns liegt. Für Beschäftigte in Sachsen gilt beim Pflegebeitrag eine abweichende Aufteilung zulasten der Arbeitnehmerseite.
In der Vollkostenrechnung kommen weitere Positionen hinzu, die hier nicht enthalten sind: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge mit Pflichtzuschuss von 15 %, Arbeitsplatzkosten, Fortbildung und die Ausfallzeiten durch Urlaub und Krankheit.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in Deutschland?⌄
Der gesetzliche Arbeitgeberanteil liegt bei rund 21 Prozent des Bruttolohns. Mit Urlaubsgeld, betrieblicher Altersvorsorge und Arbeitsplatzkosten summiert sich die Vollkostenquote oft auf 30 bis 40 Prozent.
Was sind die Umlagen U1, U2 und U3?⌄
U1 finanziert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für kleine Betriebe, U2 die Mutterschaftsaufwendungen aller Betriebe und U3 das Insolvenzgeld.
Wer zahlt die Umlage U1?⌄
Nur Betriebe mit in der Regel höchstens 30 Beschäftigten. Sie erhalten dafür einen Teil der Entgeltfortzahlung von der Krankenkasse erstattet.
Wie hoch ist der Beitrag zur Berufsgenossenschaft?⌄
Er richtet sich nach dem Gefahrtarif der Branche und liegt zwischen etwa 0,5 Prozent im Bürobereich und über 5 Prozent im Baugewerbe.
Gelten Beitragsbemessungsgrenzen?⌄
Ja. Oberhalb der Grenzen steigen die Sozialabgaben nicht weiter, die prozentuale Belastung des Arbeitgebers sinkt bei hohen Gehältern deshalb.
Sind Minijobs günstiger?⌄
Nein, prozentual meist nicht. Bei Minijobs zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben von rund 31 Prozent an die Minijob-Zentrale.
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